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Salzburger Festspiele: Arbeitsgericht wies Musterklage von Sänger erneut ab

Auch in der Berufung scheiterte die Klage der Initiative "art but fair United" nach Absagen im Coronasommer 2020.

Das Berufungsurteil habe bestätigt, dass die vorgebrachten Vorwürfe „haltlos“ seien, teilten die Salzburger Festspiele am Montag mit.
Das Berufungsurteil habe bestätigt, dass die vorgebrachten Vorwürfe „haltlos“ seien, teilten die Salzburger Festspiele am Montag mit.

Auch in der Berufungsinstanz hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien die Klage eines Chorsängers gegen den Salzburger Festspielfonds abgewiesen. Dies teilten die Salzburger Festspiele am Montag in einer Aussendung mit. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren neuerlich die coronabedingten Absagen von Produktionen bei den Salzburger Festspielen 2020.

Die Salzburger Festspiele hatten im ersten Pandemiesommer zwar stattgefunden, bereits geplante Opernproduktionen konnten aber nicht stattfinden. Wie bereits berichtet, hatte darum ein Chorsänger der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor im November 2022 die Salzburger Festspiele beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt, da er für 2020 zunächst engagiert, doch in dem wegen der Pandemie reduzierten Programm nicht mehr vorgesehen war. Denn die Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor konnte 2020 für Opern in Salzburg statt geplanter über 150 nur etwa 30 Chorsänger stellen. Dieser pochte per Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien auf Vertragseinhaltung sowie Kompensation durch die Salzburger Festspiele und wurde von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und der Initiative "art but fair United" unterstützt.
Im Mai 2024 scheiterte die Initiative erstmals mit der Klage. Die Berufung gegen das Ersturteil sei "aus formalen Gründen wieder an die Erstinstanz zurückverwiesen" worden, heißt es nun in der Aussendung vom Montag, weshalb sich neuerlich der Senat des Erstgerichts mit der Klage befasst habe. Nun sei auch in dem am 29. August zugestellten Berufungsurteil bestätigt worden, dass dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen.
"Das neu zusammengesetzte Gericht hat das ursprüngliche erstinstanzliche Urteil und unsere Rechtsmeinung vollinhaltlich bestätigt. Es hat festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestanden hat", teilte der anwaltliche Vertreter des Salzburger Festspielfonds, Michael Pallauf, mit.
Alle von "art but fair United" und Kammersänger Ablinger-Sperrhacke vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz hätten sich "damit erneut als unrichtig und vollkommen haltlos herausgestellt."


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