Arbeitslose Personen dürfen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Diese Ausnahmen seien jedoch unzureichend, hielt der Kulturrat im an Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Kulturminister Andreas Babler und Sozialministerin Korinna Schumann (beide SPÖ) adressierten Brief fest und forderte ein "Zurück zum Arbeitslosenversicherungsgesetz wie es noch gilt". Aktuell sollten Arbeitsgruppen im Kulturministerium zur Verbesserung der arbeits- und sozialen Absicherung von Künstlern und Kulturarbeitern beginnen. Deren Ergebnisse seien abzuwarten, appellierte der Zusammenschluss von Interessenvertretungen.
Kulturrat warnt vor neuer Armutsfalle für Künstler
Der Kulturrat Österreich fordert in einem Offenen Brief, das beim AMS gemeldete Künstlerinnen und Künstler auch weiterhin geringfügig arbeiten dürfen. Geringfügige Jobs seien in dieser Branche typisch. Wenn mit 1. Jänner 2026 die Zuverdienstmöglichkeit entfällt, eröffne das neue Armutsfallen und sei kontraproduktiv für die Arbeitssuche, da berufliche Aktivität und Präsenz essenziell für Folgebeschäftigungen seien, hieß es.

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Arbeitslose Personen dürfen bald nur in Ausnahmefällen dazu verdienen