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Handy am Arbeitsplatz: Lenkt private Nutzung zu sehr ab?

Instagram, Facebook, WhatsApp & Co. am Arbeitsplatz. Chefs können die private Handynutzung theoretisch verbieten, auch Kündigungen wären möglich.

Das Smartphone am Schreibtisch neben sich liegen haben? In der Arbeitswelt ist das mittlerweile ganz normal. Arbeitgeber müssen für die Zeit auf sozialen Netzwerken aber bezahlen.
Das Smartphone am Schreibtisch neben sich liegen haben? In der Arbeitswelt ist das mittlerweile ganz normal. Arbeitgeber müssen für die Zeit auf sozialen Netzwerken aber bezahlen.

Haben Sie Ihr Handy während der Arbeitszeit neben sich am Schreibtisch liegen? Ja? In der heutigen Arbeitswelt ist das normal. Bis zu 20 Prozent der Arbeitszeit verbringen seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Smartphone, schätzt ein Unternehmer aus der Region. Bei einem Achtstundentag sind das mehr als eineinhalb Stunden, die er für die Zeit auf Instagram, WhatsApp und Snapchat bezahlt.

Das Thema Handy am Arbeitsplatz ist zum Problem geworden. Einschreiten tun aber die wenigsten Chefs. Zu groß ist die Angst, sich bei seinen Mitarbeitern unbeliebt zu machen und Kündigungen zu provozieren. Ein Konzept fehlt vielen Unternehmern. Weil Smartphones auch beruflich genutzt werden, ist es schwer zu erkennen, wann Mitarbeiter privat am Handy sind.

Mitarbeiter-Smartphones sind an der Supermarktkassa verboten

Bei Spar gibt es klare Regeln: Mitarbeiter, die in den Märkten arbeiten, dürfen ihre privaten Handys nicht mit an den Arbeitsplatz bringen. Die volle Aufmerksamkeit soll den Kunden gelten, sagt Nicole Berkmann, Unternehmenssprecherin von Spar. "Für die Kontrolle des Handys stehen genügend Pausen zur Verfügung." Anders sieht es bei den Mitarbeitern in den Zentralen aus. Diese haben das Handy mit am Arbeitsplatz. Oft seien es Diensthandys, die auch beruflich gebraucht würden. Smartphones bieten aber auch Vorteile für die Arbeitswelt. Dadurch, dass die Systeme der Firmen oft auch auf den Diensthandys installiert sind, ist der Umstieg auf das Homeoffice leicht möglich.

"Das Telefonieren ist an sich nicht das Problem, es sind Instagram, Facebook und WhatsApp, die ich als Zeiträuber definieren würde", sagt der Unternehmer, der lieber anonym bleiben will. Er habe sich schon viele Gedanken zu dem Thema gemacht. Durchführbar sei eine gerechte Lösung nicht, sagt er. "Es geht sowieso viel Arbeitszeit flöten. Der eine holt sich vier Mal morgens einen Kaffee, der andere geht sechs Mal auf die Toilette, der Nächste macht stündlich Raucherpausen." Wo also die Grenze ziehen? Die Handynutzung sei schwer zu kontrollieren. Es gebe Unternehmen, in denen die Smartphones jeden Morgen abgegeben werden, oder Firmen, die auf dem Gelände Störsender einbauen. Seine Einstellung sei das nicht. "Wir müssen um jeden Mitarbeiter kämpfen." Das ist auch der Grund, weshalb er anonym bleiben will. Zu groß ist seine Sorge, Mitarbeiter zu verärgern. Wie die Recherche ergab, geht es auch anderen Firmen so. Kaum jemand möchte sich zu diesem Thema äußern.

Überwachung eines Handyverbots in der Praxis nicht umsetzbar

Zur Handynutzung am Arbeitsplatz gibt es immer wieder Anfragen an die Arbeiterkammer. "Grundsätzlich schulde ich dem Unternehmen die Arbeitsleistung", sagt Heimo Typplt, Leiter der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Salzburg. Es komme aber darauf an, wie das Handy tatsächlich genutzt werde. Die meisten Arbeitgeber hätten Verständnis dafür, wenn man wegen wichtigen privaten Angelegenheiten erreichbar sein müsse. Termine beim Arzt oder mit dem Heizungstechniker, die zeitlich bedingt oft während der Arbeitszeit vereinbart werden müssen, akzeptiere die Geschäftsleitung meistens, sagt Typplt.

Wenn das Smartphone jedoch exzessiv genutzt werde, könne der Dienstnehmer das verbieten. "Wenn es ein Verbot gibt, dann handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung, die dann im Extremfall zur Entlassung führen kann", sagt Typplt. Er habe noch keinen Fall gehabt, wo es zu solch drastischen Maßnahmen gekommen sei. "Meistens setzt vorher die Vernunft ein." Praktisch umsetzbar sei die Überwachung eines solchen Verbots ohnehin nicht. "Es gibt keinen Chef in einem größeren Unternehmen, der seinen Mitarbeitern ständig im Rücken steht."