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Wie schauen die Rechte und Pflichten eines Lehrlings aus?

Gut gelernt ist halb gewonnen: Eine neue Ausbildung zu beginnen ist aufregend.

Was sind Rechte und Pflichten eines Lehrlings?
Was sind Rechte und Pflichten eines Lehrlings?

"Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Job zu kennen", sagt Peter Eder, Präsident der Arbeiterkammer (AK) Salzburg. Was steht jungen Auszubildenden zu, was dürfen und was müssen diese tun? Damit der Start in die Lehre gelingt, hat die Arbeiterkammer Salzburg ein paar Tipps und Tricks parat.

Was ist zu Beginn wichtig?
Sind Lehrstellensuche und Vorstellungsgespräch gut über die Bühne gegangen und der Start der neuen Ausbildung ist in Sicht, steht als Erstes der Lehrvertrag am Tagesplan. Abgeschlossen wird das Arbeitsübereinkommen mit der Lehrberechtigten beziehungsweise dem Lehrberechtigten - das kann eine Firma oder auch eine Person sein. Im Lehrvertrag ist das Ausbildungsverhältnis geregelt - und zwar immer schriftlich. Mündliche Zusagen reichen nicht.

Abschluss des Lehrvertrags
Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen sein, bevor man die Lehre startet. In jedem Fall muss er innerhalb von drei Wochen nach Beginn unterschrieben und man bei der Lehrlingsstelle als Lehrling gemeldet worden sein. Es gilt: den Vertrag genau durchlesen und nichts unterschreiben, was man nicht wirklich versteht. Fängt man eine Ausbildung an, ist aber noch nicht volljährig, muss neben einer Vertreterin oder eines Vertreters des Unternehmens auch ein Elternteil den Lehrvertrag unterzeichnen.

Eine Frage des Geldes
Auf der Lohnabrechnung steht, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Vom Lehrlingseinkommen werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und (je nach Einkommenshöhe) eventuell auch die Lohnsteuer. Der Kollektivvertrag (KV) setzt die Mindestanforderungen fest und regelt, wie in der jeweiligen Branche gearbeitet wird.
Er enthält unter anderem Bestimmungen wie Arbeitszeiten und Mehrarbeit. Achtung jedoch: Die Kündigungsfristen im KV gelten nicht für Lehrlinge. Für die Auflösung eines Lehrverhältnisses gibt es eigene Regelungen, die im Berufsausbildungsgesetz verankert sind. Laut AK muss der Kollektivvertrag offen im Unternehmen ausgelegt werden.

Des einen Rechte sind des anderen Pflichten - und umgekehrt.
Des einen Rechte sind des anderen Pflichten - und umgekehrt.


Lernen alle dasselbe?
Grundsätzlich sollten alle Lehrlinge eines Berufes dieselben Inhalte lernen, damit sie nach Abschluss ihr Wissen gleichermaßen im Berufsleben einsetzen können. Es gibt für jeden Lehrberuf in Österreich ein Berufsbild, in dem steht, wann den Auszubildenden welche Fertigkeiten vermittelt werden müssen - aufgeteilt auf die Lehrjahre. Ist der Lehrbetrieb nicht in der Lage, einem alles beizubringen, muss dieser dafür sorgen, dass man die Inhalte woanders lernt. Zum Beispiel in einem anderen Unternehmen oder in einem Kurs beim Bfi.

Die Rechte eines Lehrlings
Rechte und Pflichten zwischen Lehrbetrieb und Lehrling hängen unmittelbar zusammen: Die Rechte des einen kommen aus den Pflichten des anderen - und umgekehrt. Die Rechte des Lehrlings sind zum Beispiel: eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßiges Lehrlingseinkommen, uneingeschränkter Besuch der Berufsschule und die Übernahme der Internatskosten durch den Lehrbetrieb.

Das sind die Pflichten
Auszubildende haben nun natürlich auch Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Dazu zählen unter anderem, sich ernsthaft zu bemühen, sich alle Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen, die zur Lehre gehören, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen, rechtzeitig im Unternehmen anzurufen, wenn man nicht kommen kann, und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, wenn man krank ist. Werden diese Pflich-ten nicht erfüllt, hat der auszubildende Betrieb das Recht, das Lehrverhältnis aufzulösen.

Arbeitszeit pro Woche
Acht Stunden am Tag und vierzig Stunden in der Woche gelten für Lehrlinge, die noch nicht volljährig sind. Lediglich in Ausnahmefällen dürfen beide Werte überschritten werden und nur, wenn die Mehrarbeit daraufhin wieder ausgeglichen wird. Die Obergrenzen für unter Sechzehnjährige liegen dabei bei neun Stunden am Tag und fünfundvierzig Stunden in der Woche. Ab
achtzehn Jahren gelten für Auszubildende dieselben Bestimmungen wie für Erwachsene.

Die Sache mit den Überstunden
Unter achtzehn Jahren dürfen eigentlich keine Überstunden gemacht werden. Wenn diese doch anstehen, müssen sie in jedem Fall dementsprechend bezahlt werden. Alles, was über die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag oder vierzig Stunden in der Woche hinausgeht, ist als Überstunde zu verzeichnen. Eine Ausnahme bildet hier nur der Durchrechnungszeitraum nach KV. Für jede Überstunde muss ein Überstundenzuschlag von fünfzig Prozent des Stundenlohns bezahlt werden. Wird dieser nicht automatisch ausgezahlt, sollte er schriftlich eingefordert werden.

Pausenregelung
Vor der Volljährigkeit hat man nach spätestens sechs Stunden Arbeit Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Zwischen Ende und Anfang der Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von zwölf Stunden liegen, ist man noch keine fünfzehn Jahre alt, liegt diese bei vierzehn Stunden. Das Feld der Rechte und Pflichten für Lehrlinge ist grundsätzlich ein sehr weites, das noch viele andere Punkte enthält. Generell ist abschließend für alle frischgebackenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut zu wissen: "Bei Fragen und Problemen stehen dir die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer mit Rat und Hilfe zur Seite", so Eder.