Das Erlernen des Radfahrens ist für Kinder ein wichtiger Lebensschritt. Doch aller Anfang ist schwer! Die folgenden Dinge müssen Eltern und Kinder auf jeden Fall beachten, wenn es um Haftung, Transport etc. geht:
Der Aufsichtspflicht nachkommen
Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) auf öffentlichen Straßen Rad fahren. Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab zehn Jahren allein fahren. Seit dem 1. April 2019 kann die Radfahrprüfung bereits mit neun Jahren abgelegt werden, wenn die vierte Schulstufe besucht wird. Minderjährige sind ab 14 Jahren deliktsfähig und schadenersatzpflichtig. Für jüngere Kinder haften die Eltern nicht automatisch, sondern nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist. Die Aufsichtspflicht sollte in jedem Fall sehr ernst genommen werden. Ausnahmsweise können jedoch auch unter 14-Jährige selbst herangezogen werden, im Rahmen der sogenannten Billigkeitshaftung. Abzuwägen ist, ob das Kind ein Verschulden trifft, das es einsehen kann, und ob das Kind den Schaden leichter als der Geschädigte tragen kann - etwa, weil es selbst Vermögen hat. Wichtig: Zum Vermögen wird zum Beispiel auch eine Haftpflichtversicherung gezählt.
Verkehrsregeln lernen und das Radfahren immer wieder üben
Kinder sind je nach Entwicklungsstand mit komplexen Situationen und Mehrfachaufgaben rasch überfordert. Sie reagieren oft noch spontan und sind schnell abgelenkt. Die geringe Größe führt dazu, dass ihnen im Gegensatz zu Erwachsenen im Straßenverkehr der Überblick fehlt. Aufsteigen, zurückschauen und losfahren, lenken, bremsen und anhalten oder ausweichen: Neben Kenntnissen über die Verkehrsvorschriften sollten Kinder diese Dinge beherrschen, bevor es das erste Mal mit den Eltern mit dem Rad auf die Straße geht. Da hilft nur üben, üben, üben! Erst wenn das Rad sicher gelenkt werden kann, kann es losgehen. Eltern sollten das Kind, wenn es mit dem eigenen Fahrrad unterwegs ist, vorn fahren lassen und immer im Auge behalten.
Radhelmpflicht und Transport
Kinder bis zum zwölften Geburtstag müssen einen Radhelm tragen. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm trägt, ist die Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Rad mitgeführt werden. Kinder können in einem Kindersitz auf dem Fahrrad, mit einem Fahrradanhänger oder in einer Transportkiste befördert werden - es gibt genaue Vorschriften in der Fahrradverordnung.