Seit 19. Jänner 2013 werden nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Zur Verlängerung ist keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich. Ältere Führerscheine bleiben vorerst gültig - erst ab 2033 soll es ausschließlich EU-Scheckkarten-Führerscheine geben.
Für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es ab heuer einen richtigen Führerschein mit der Lenkberechtigung für die Klasse AM. Die Ausbildung bleibt gleich. Neu ist für Mopedkandidaten ab dem 20. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung, wie sie für alle anderen Lenkberechtigungen vorgeschrieben ist. Der Führerschein fürs Moped wird auch im Ausland anerkannt, sofern der Lenker/die Lenkerin mindestens 16 Jahre alt ist.
Statt bisher zwei Motorradklassen gibt es künftig drei, die nach Alter gestaffelt sind. Die kleinste Klasse A1 darf bereits ab 16 gelenkt werden. Nach zwei Jahren Fahrpraxis und wahlweise sieben Fahrstunden oder einer Praxisprüfung kann man in die nächsthöhere Klasse A2 aufsteigen. Genauso funktioniert der Wechsel in die unbegrenzte A-Klasse. Der Direkteinstieg ist hier erst ab 24 Jahren möglich.
Weitere Änderungen und Vereinfachungen gibt es für das Lenken von Pkw-Anhängern.