Sogar den diszipliniertesten Verkehrsteilnehmern ist es vermutlich schon einmal passiert: Wer im Baustellenbereich auf der Autobahn oder am Beginn eines Ortsgebiets mit ein paar km/h zu schnell unterwegs ist, kann rasch zum "Opfer" eines stationären Radarkastens oder einer mobilen Polizeistreife mit Laserpistole werden. Die einfachste Methode, unangenehme Geldstrafen zu vermeiden, ist zweifellos, das jeweilige Tempolimit zu befolgen. Nichtsdestotrotz gibt es ein breites Angebot von Hilfsmitteln, das Autofahrerinnen und Autofahrer dabei helfen soll, Geschwindigkeitsmessungen früh genug zu erkennen.
Geräte, die Radarwellen von Messgeräten stören sind verboten
Eine Variante sind technische Geräte, welche die Radarwellen von Messgeräten erkennen und diese stören können. Das Problem dabei: Derartige Radarwarner sind in Österreich sowie den meisten anderen europäischen Ländern verboten. Wer von der Polizei bei der Verwendung erwischt wird, riskiert hierzulande Verwaltungsstrafen von bis zu 10.000 Euro, im Ausland teilweise sogar ein Vielfaches davon.
"Ist das Gerät technisch dazu in der Lage, die Radar- oder Lasermessung zu stören, so ist es sogar schon verboten, es betriebsbereit im Fahrzeug mitzuführen", warnt ÖAMTC-Rechtsberater Matthias Wolf. Bis zur flächendeckenden Einführung drakonischer Geldstrafen waren solche Radarwarner aber äußerst weit verbreitet. "Wie es heute damit aussieht, ist auch für die Polizei sehr schwer einzuschätzen", so Wolf. "Wenn man das Angebot dazu im Internet ansieht, darf man allerdings davon ausgehen, dass es sich nicht um Nischenprodukte handelt." Aktuelle Geräte nutzen mittlerweile sogar eine bekannte Schwachstelle seitens der Polizei aus, weiß der ÖAMTC-Experte: "Dabei wird lediglich die erste Messung erkannt und gestört, während die zweite Messung bewusst zugelassen wird." Die Polizei wird dann möglicherweise keinen Verdacht schöpfen, weil es nicht ungewöhnlich ist, dass die erste Messung nicht auf Anhieb klappt. In der Zwischenzeit kann der Lenker oder die Lenkerin schon abbremsen.
POI-Warner sind in Österreich, aber nicht in Deutschland und der Schweiz erlaubt
Eine weitere Möglichkeit, auf bevorstehende Geschwindigkeitsmessungen gefasst zu sein, sind sogenannte POI-Warner. POI steht dabei für "Point of Interest", womit Wegpunkte gemeint sind, die in Navigationssystemen definiert sind. "Bei diesen Points of Interest kann es sich grundsätzlich um alles handeln, womit es juristisch so gut wie unmöglich ist, nachzuweisen, dass damit Radarkästen gemeint sind", sagt Matthias Wolf. Da POI-Warner Radarwellen nicht mittels Funkwellen aufspüren, gelten sie nicht als "Funkanlage". Weshalb die Verwendung derartiger Services in Österreich erlaubt sind - egal ob fix in ein Navigationssystem einprogrammiert oder in Form einer Smartphone-App. Doch Vorsicht: In Deutschland und in der Schweiz ist jegliche Art von Geräten, die vor mobilen oder fest installierten Radarmessungen warnen, verboten. Darunter fallen auch alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-App aktiviert haben. Kann die Nutzung von der Polizei nachgewiesen werden, so drohen in der Schweiz mindestens 200 Euro Strafe, Ähnliches gilt für Deutschland. In Ländern wie Italien, Kroatien oder Slowenien sind GPS-Geräte mit POI-Warner bis auf Weiteres erlaubt. "Im Zweifelsfall sollte man sich aber im Vorfeld einer Urlaubsreise informieren, was erlaubt und was verboten ist", so der Ratschlag des ÖAMTC-Rechtsberaters.