Beim Baurecht behält die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks die ursprünglichen Eigentumsrechte, während Bauberechtigte auf genau diesem Grundstück ihr Haus errichten und dort wohnen. Diese Vorgehensweise spart Baurechtsnehmenden die Kosten für den Grundstückskauf.
Weil der Wohnraum in Ballungszentren knapp ist, wird das Baurecht zum Trend
Wem was erlaubt ist, regelt das Baurechtsgesetz. Ein Vertrag wird in der Regel auf mindestens zehn und maximal 100 Jahre abgeschlossen. In diesem Zeitraum kann das Haus oder die Wohnung selbst genutzt oder vermietet werden. Auch ein Verschenken oder Vererben - die Eigentumsrechte bleiben auch dann bei jenen Menschen, denen das Grundstück von Anfang an gehört hat.
Der Vorteil für Häuslbauerinnen und Häuslbauer liegt klar auf der Hand, denn sie ersparen sich die Anschaffung eines eigenen Grundstücks, das teuer und rar ist. Dafür bezahlen sie einen Bauzins, der indexiert ist und monatlich überwiesen wird.
Baurecht: Wie verhält es sich mit dem Grundbuch?
Dort wird das Baurecht in einem sogenannten Lastenblatt vermerkt. Ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne schließlich erreicht, erlischt das Baurecht und die gesamte Liegenschaft geht wieder an die Grundeigentümer oder deren Nachfahren. Für diesen Fall sollten die Vertragsparteien zeitgerecht schriftlich festgelegt haben, mit welcher Summe das darauf stehende Gebäude abgelöst wird.
Gute Beratung beim Baurecht ist wichtig
Weitere Vorteile: Anlegerinnen und Anleger dürfen wegen der geringeren Gesamtsumme beim Baurecht mit höheren Renditen rechnen.
Das Mietausfallrisiko wird gesenkt, während die Mieteinnahmen steigen.
Einen Nachteil stellt die vereinbarte Vertragsdauer dar, vor allem dann, wenn Wohnungen oder Häuser an die nächsten Generationen weitervererbt werden sollen.
Laien sollten sich von Immobilienfachpersonen oder Baujuristinnen beziehungsweise -juristen gut beraten lassen, bevor sie unterzeichnen - gerade die Ablöse des Hauses oder der Wohnung nach Beendigung des Vertrages verlangt einiges an fachlichem Wissen.