Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat im vergangenen Jahr das alte Ökostromgesetz abgelöst. Seit wann ist das Gesetz in Kraft und welche Ziele werden damit verfolgt? LR Heinrich Schellhorn: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde im Juli 2021 im österreichischen Nationalrat beschlossen und ist danach in Kraft getreten. Ziel des EAG ist, dass bis zum Jahr 2030 die Stromversorgung Österreichs zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammt. Das heißt auch, dass wir weniger bzw. keinen Strom - etwa aus Atomkraftwerken - aus dem Ausland importieren müssen, da wir ihn selbst aus Wasser-, Wind- oder Sonnenkraft produzieren. Das EAG ist ein Meilenstein für die Energiewende und bringt Österreich im Klimaschutz, in der Ressourcenschonung wie auch in der Unabhängigkeit der Stromversorgung große Schritte weiter. Ein weiterer wesentlicher Fortschritt durch das EAG sind die "Energiegemeinschaften".
Was hat das EAG dem Ökostromgesetz voraus? Das EAG blickt weiter und breiter voraus, als es das Ökostromgesetz bisher getan hat. Mit Blick auf die neuen klimapolitischen Zielsetzungen und Vorgaben der Europäischen Union wird mit dem EAG ein neues Fördersystem eingeführt. So sollen rascher Fortschritte gemacht und Innovationen leichter umgesetzt werden können.
Welche neuen Förderinstrumente wurden mit dem Gesetz geschaffen? Es stehen zwei verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung, einerseits die Förderung mittels Marktprämie und andererseits die Förderung mittels Investitionszuschuss. Um sicherzustellen, dass alle Technologien - also Wind, Wasser und PV - gleichzeitig ausgebaut werden, gibt es unterschiedliche Ausbaupfade. Gemäß Regierungsprogramm soll Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um insgesamt 27 TWh ausgebaut werden. Davon entfallen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Wind, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse. Die Fördermittel sind fürs Erste auf eine Milliarde Euro pro Jahr festgelegt.
Das Herzstück des EAG bildet die Ermöglichung der Gründung sogenannter Energiegemeinschaften. Worum handelt es sich dabei? Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) stellen einen Meilenstein für die österreichische Energiewirtschaft dar. Die Bevölkerung bekommt nun die Gelegenheit, sich zusammenzuschließen, um Energie gemeinsam zu nutzen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: proaktive Teilnahme an der Energiewende, Ausbau von regionalen Energiesystemen, mehr Unabhängigkeit von Stromlieferanten und die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette. Dazu gibt es natürlich auch soziale Aspekte wie Eigenverantwortung, Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl. Die für Energiegemeinschaften relevanten Bestimmungen sind im Juli 2021 in Kraft getreten, seitdem ist die Gründung von EEG möglich.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Systemnutzungsentgelte-Verordnung am 1. November 2021 wurde die Reduktionen der Netzentgelte für EEG definiert. Somit sind alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine Energiegemeinschaft zu gründen und zu betreiben. Für den aus der EEG bezogenen Strom gibt es darüber hinaus natürlich auch ganz klare finanzielle Anreize. Es entfallen verschiedene Abgaben, es gibt eine Reduktion der Netzentgelte und nicht verbrauchte erneuerbare Strommengen können "nach außen" verkauft werden.
Abseits der finanziellen Förderungen setzt man aber auch auf Beratung und Information. Wo können Bürger und Bürgerinnen Informationen dazu einholen? Wir haben für die Erneuerbaren Energiegemeinschaften in Salzburg eine kostenlose Beratungsstelle am Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen, kurz SIR, eingerichtet: Land Salzburg - Energiegemeinschaften. Ich wünsche mir natürlich, dass sich möglichst viele Menschen dafür interessieren und diese Möglichkeit auch nutzen werden.
Das EAG berücksichtigt neben dem Klimaschutz auch Aspekte der sozialen Gerechtigkeit? Ja, es gibt eine Kostenbefreiung und eine Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte. Künftig sollen etwa jene Haushalte, die von der GIS befreit sind, auch von Abgaben für Ökostrom befreit werden. Außerdem wird die jährliche Pauschale für rund 1,2 Millionen einkommensschwache Haushalte auf 75 Euro pro Jahr gedeckelt. Dazu zählen Arbeitslose, Mindestpensionisten und Geringverdiener.