Das Thema Brandschutz ist zwar in den Bauvorschriften stark präsent, in der Wahrnehmung vieler Menschen aber kaum vorhanden. Immer wieder kommt es deshalb zu Zimmer- und in weiterer Folge Wohnungs- oder Hausbränden mit Verletzten und auch Toten.
Welche einfachen Maßnahmen in solchen Situationen helfen können, Leben zu schützen und zu retten, erklären Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und der Innungsmeister der Rauchfangkehrer in der Wirtschaftskammer Wien, Christian Leiner.
Zur Verdeutlichung haben Rauchfangkehrer-Innung und KFV zwei Videos produzieren lassen, die einfache, aber wichtige Vorsichtsmaßnahmen anschaulich darstellen.
Im ersten Video geht es darum, dass Zimmerbrände, wenn sie erst einmal entstanden sind, von den Bewohnerinnen und Bewohnern oft sehr spät oder zu spät bemerkt werden. Dann steht mitunter schon die ganze Wohnung oder das ganze Haus in Flammen. Dabei wäre eine rechtzeitige Warnung ganz einfach.
Rauch- bzw. Brandmelder bieten mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz. Das gilt vor allem in der Nacht, wenn Brände ausbrechen und die Menschen bereits schlafen. Im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, hingegen wird Rauch im Schlaf nicht gerochen.
Freie Fluchtwege können im Ernstfall Leben retten!
Eine aktuelle KFV-Erhebung und Erfahrungen der Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz noch Aufholbedarf in Österreichs Haushalten herrscht. So weist weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich verstellte Fluchtwege auf.
"Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht sprichwörtlich im Wege stehen", warnt Armin Kaltenegger vom KFV: "Das Abstellen beispielsweise von Kinderwagen, Fahrrädern oder selbst ein Paar Schuhen im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich."
Die Überprüfung der Fluchtwege sollte jedoch nicht nur in Stiegenhäusern und Gängen, sondern auch in besonders sensiblen Bereichen wie Kellern und Dachböden erfolgen. Dort abgestellte Gegenstände und Lagerungen machen die Flucht der Bewohnerinnen und Bewohner vor Feuer und Rauch oft unmöglich.
Rauchfangkehrer müssen verstellte Stiegenhäuser anzeigen
Auch erschweren blockierte Hausgänge im Brandfall besonders im Dunkeln, falls die Beleuchtung ausfällt, eine effiziente Brandbekämpfung durch die zur Hilfe eilende Feuerwehr. Die Rauchfangkehrer sind gesetzlich beauftragt, die Hausverwaltungen beziehungsweise die Eigentümerschaft und die im Haus lebenden Menschen aufzufordern, in Stiegenhäusern abgestellte Gegenstände wie zum Beispiel Fahrräder, Möbel, Kinderwagen, Müll oder Zeitungsstapel zu entfernen. Erfolgt die Entsorgung nicht, sind die Rauchfangkehrer zur Anzeige verpflichtet.
Dazu kommt es, wie Innungsmeister Christian Leiner berichtet, zunehmend häufig, denn leider ist den Wohnungsnutzerinnen und -nutzern das Risiko zu wenig bewusst: "Da wird nach dem Leitsatz ,Prinzipiell verstehe ich die Sicherheitsvorschriften, aber bei mir passiert schon nichts' gehandelt."
Feuerlöscher im Stiegenhaus und Kennzeichnung von Fluchtwegen
Auch bei der Umsetzung weiterer Sicherheitsvorkehrungen ist noch Luft nach oben: In jedem dritten Stiegenhaus ist kein Feuerlöscher (27 Prozent) und in jedem zweiten Wohnhaus keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53 Prozent) vorhanden.
Rauchmelder: Für ein sicheres Zuhause
Bisher sind Rauchwarnmelder nur in einem Teil der Wiener Wohnungen, nämlich in den seit Juli 2008 neu errichteten beziehungsweise umgebauten Objekten, vorgeschrieben. Deshalb empfiehlt Leiner die Nachrüstung von Rauchmeldern in allen älteren Wohnungen. Diese Geräte sind im gut sortierten Elektro-Fachhandel erhältlich und kosten meist um die 50 Euro.
"Da aber nur funktionierende Brandmelder vor Rauch und Flammen warnen und eine rasche Flucht ermöglichen, bieten wir an, diese Geräte im Zuge der jährlich stattfindenden Kehrtermine auf ihre Funktionsfähigkeit zu kontrollieren", legt der Innungsmeister einen neuen Service nahe.
Videolinks:
https://youtu.be/9K7ymcRmdJs
https://youtu.be/1L-8pQjirhs
WO WIRD EIN RAUCHMELDER MONTIERT?
Die deutsche Stiftung Warentest hat einige Tipps parat, wo und wie Rauchmelder montiert werden sollten:
Im Schlafzimmer. Schlafende vor dem Erstickungstod zu bewahren hat oberste Priorität. Darum ist es am wichtigsten, überall dort Rauchmelder anzubringen, wo jemand schläft.
Im Gang/Vorraum. Sichern Sie ebenfalls den Bereich vor den Schlafzimmern. Vor allem auch den Fluchtweg, der bei einem Brand zum Telefon und zur Wohnungstür führen würde.
Im Dachgeschoß. Direkt unter der Dachspitze kann sich ein Polster aus heißer Luft bilden. Da kommt der Rauch allerdings nicht hin. Deshalb ist es besser, den Rauchmelder etwa einen Meter unter der Spitze zu montieren.
Weitere Räume. Rauchmelder sind vor allem in Räumen sinnvoll, in denen sich elektrische Heizgeräte, Heizkissen oder andere Elektrogeräte befinden, oder wo ab und zu Kerzen brennen oder viel brennbares Inventar steht.
Wo besser nicht?
Wasserdampf und Staub können Alarm auslösen. In Küche und Bad bringen Sie also besser keinen Rauchmelder an. Auch in Hobbyräumen und Werkstätten, in denen es gelegentlich dampft oder staubt, können sie problematisch sein.
Wie montieren?
Immer an der Zimmerdecke, weil der warme Rauch dorthin aufsteigt. Möglichst in der Raummitte, nicht am Rand oder in toten Winkeln.
