Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden, hieß es.
Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Strafe. Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Strafe.
Nachdem in Deutschland Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen damit begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm etabliert.
In Österreich gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. ÖVP und Grüne hatten sich zwar in ihrem Regierungsprogramm dazu bekannt, bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuten Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigungen durch die Exekutive zu erarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag des grün-geführten Verkehrsministeriums erhielt dann jedoch keine Zustimmung der Volkspartei. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss in Österreich die Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit einem Drogentest vorausgehen.