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Deutscher Kindsmörder bleibt 23 Jahre nach der Tat in Haft

Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Deutschland in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel am Mittwoch mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht zurückgezogen. Durch Schreiben seines Verteidigers habe er zu seiner ursprünglich erteilten Einwilligung in eine vorzeitige Entlassung erklären lassen, dass kein Einverständnis mehr mit der Durchführung des Verfahrens bestehe.

++ ARCHIVBILD ++ Im September 2002 wurde der elfjährige Jakob ermordet
++ ARCHIVBILD ++ Im September 2002 wurde der elfjährige Jakob ermordet

Dies erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Mit Entscheidung vom 3. November habe das Gericht beschlossen, dass die bedingte Entlassung nicht in Betracht kommt, weil der Verurteilte nicht zustimmt. Der Mann hatte 2002 den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob auf dem Heimweg von der Schule entführt und dessen Eltern um eine Million Euro erpresst. Der damals 27-jährige Täter und sein Opfer kannten sich flüchtig. Der verschuldete Jusstudent erstickte den Buben kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband.

Der Fall hatte in Deutschland und darüber hinaus großes Aufsehen erregt. Der Täter wurde ein Jahr später zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht setzte später fest, dass der Mann nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Diese Frist ist mittlerweile verstrichen.

(Quelle: APA/dpa)