Dies erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Mit Entscheidung vom 3. November habe das Gericht beschlossen, dass die bedingte Entlassung nicht in Betracht kommt, weil der Verurteilte nicht zustimmt. Der Mann hatte 2002 den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob auf dem Heimweg von der Schule entführt und dessen Eltern um eine Million Euro erpresst. Der damals 27-jährige Täter und sein Opfer kannten sich flüchtig. Der verschuldete Jusstudent erstickte den Buben kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband.
Der Fall hatte in Deutschland und darüber hinaus großes Aufsehen erregt. Der Täter wurde ein Jahr später zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht setzte später fest, dass der Mann nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Diese Frist ist mittlerweile verstrichen.
(Quelle: APA/dpa)
