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Hakenkreuz-Glocke in Kirche im Saarland soll abgehängt werden

Nach dem Wirbel um eine sogenannte Hitler-Glocke in Rheinland-Pfalz zieht nun eine evangelische Kirchengemeinde im Saarland Konsequenzen.

Die umstrittene „Hitler-Glocke“ in Herxheim.
Die umstrittene „Hitler-Glocke“ in Herxheim.

In Rilchingen-Hanweiler soll eine Kirchenglocke mit vier Hakenkreuzen abgehängt werden.

Das Geläut in der Erlöserkirche werde ab sofort nicht mehr zu Gottesdiensten oder anderen Anlässen läuten, teilte das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Obere Saar am Mittwoch mit.

In Zeiten, in denen der Nationalsozialismus verharmlost werde, sei das Abhängen der Glocke ein deutliches und wichtiges Zeichen.

Bis die Glocke aus dem Kirchturm verschwunden ist, will die Gemeinde die Hakenkreuze zunächst abdecken. Zu einem späteren Zeitpunkt werde sie dann abgehängt.

"Als zeitgeschichtliches Dokument soll die Glocke jedoch erhalten bleiben." Möglicherweise werde sie einem Museum übergeben, sagte ein Sprecher.

Auslöser für die Entscheidung war den Angaben zufolge die Diskussion um die sogenannte Hitler-Glocke im rheinland-pfälzischen Herxheim.

Diese Glocke löste auch internationales Aufsehen aus. Grund waren Äußerungen des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde über die besagte Glocke.

Der Ex-Orts-Chef hatte gesagt, man sei stolz, eine Glocke mit der Inschrift zu haben, es gebe bundesweit nur drei Exemplare. Außerdem kritisierte er, dass mit Hitler "immer gleich die Judenverfolgung und die Kriegszeiten" verbunden würden. Man solle auch die Dinge nennen, "die er in die Wege geleitet hat" und die man heute noch benutze.

Ein Bürger hatte ihn daraufhin unter anderem wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt. Als der Gemeinderat den Rücktritt des Kommunalpolitikers forderte, kam er dem nach und verließ auch die Freien Wähler.

Die Anzeige war auch auf den Pfarrer ausgeweitet worden, der auf den Vorhalt, der Glockenklang wirke auf manche Menschen möglicherweise wie die Stimme Hitlers, in dem Beitrag sagte, "was rüberkommt, ist ein zweigestrichenes C". Der Bürger war mit der Aussage zu Wort gekommen, "es war nicht alles schlecht, was Adolf Hitler gemacht hat".

Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand den Tatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nicht erfüllt. Auch liege keine Volksverhetzung vor, weil keiner der drei NS-Verbrechen gebilligt habe.