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Kein Schadenersatz für Durchtrennung von Ostsee-Kabel

Ein finnisches Gericht hat die Sabotage-Anklage gegen den Kapitän und zwei Offiziere eines Öltankers wegen Beschädigung von Unterseekabeln in der Ostsee abgewiesen. In dem Fall könne das finnische Strafrecht nicht angewendet werden, teilte das Gericht am Freitag zur Begründung mit. Damit wurden auch die damit verbundenen Schadensersatzforderungen zurückgewiesen.

Crew der 'Eagle S' muss keinen Schadenersatz zahlen
Crew der 'Eagle S' muss keinen Schadenersatz zahlen

Dem georgischen Kapitän sowie dem ersten und zweiten Offizier, die beide aus Indien stammen, war vorgeworfen worden, mit ihrem Schiff nach dem Ablegen in Russland Ende 2024 fünf Strom- und Telekommunikationskabel im Finnischen Meerbusen durchtrennt zu haben. Die drei Männer hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

"Eagle S" durchtrennte mehrere Internetleitungen mit Anker

Der Prozess galt als einer der ersten Versuche, die mutmaßlichen Verantwortlichen für die Beschädigung kritischer Unterwasserinfrastruktur juristisch zu belangen. Die Strafverfolgung wird jedoch durch das internationale Seerecht und den schwierigen Nachweis einer kriminellen Absicht erschwert. Ermittlern zufolge schleifte der unter der Flagge der Cookinseln fahrende Tanker "Eagle S" seinen Anker über den Meeresboden.

Dabei seien das Stromkabel Estlink 2 zwischen Finnland und Estland sowie vier Internetleitungen beschädigt worden. Finnische Sicherheitskräfte hatten das Schiff daraufhin gestoppt und in finnische Hoheitsgewässer beordert. Die Crew hatte erklärt, dass es ein technisches Problem mit dem Anker gegeben habe. Die Verteidigung argumentierte, Finnland sei nicht zuständig, da die Kabel außerhalb der finnischen Hoheitsgewässer beschädigt worden seien.

Der Vorfall vom 25. Dezember hatte die NATO-Streitkräfte in der Region in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 hat es in der Ostsee eine Reihe von verdächtigen Störungen an Kabeln und Gaspipelines gegeben.