Eine Person kann nur weiblich oder männlich sein
Die ungarische Verfassung schreibt nun vor, dass es nur noch zwei Geschlechter gibt. Das Geburtsgeschlecht des Menschen sei eine biologische Gegebenheit, die entweder männlich oder weiblich sein könne. Es sei die Pflicht des Staates, den rechtlichen Schutz dieser natürlichen Ordnung zu garantieren. Ungarn schütze das Recht der Kinder auf die eigene Identität entsprechend ihrem Geburtsgeschlecht und sichere eine Erziehung gemäß Werten, die auf der verfassungsmäßigen Identität und der christlichen Kultur Ungarns beruhen.
Minister kann Staatsbürgerschaft aussetzen
Die Aussetzung der ungarischen Staatsbürgerschaft kann vom Minister angeordnet werden, wenn diese eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit Ungarns darstellt. Dabei kann es sich um eine Person handeln, die in der Armee oder im öffentlichen Dienst eines anderen Landes dient, sich einer terroristischen Organisation angeschlossen oder schwere Verbrechen wie Völkermord, Terrorismusfinanzierung oder Hochverrat begangen hat. Nach einer Sonderklausel kann die Staatsbürgerschaft auch ausgesetzt werden, wenn die Person im Interesse einer ausländischen Macht oder ausländischen Organisation handelt. Dieser Vorwurf wird seitens der ungarischen Regierung regelmäßig gegen Medien und NGOs erhoben, die ihr gegenüber kritisch eingestellt sind.
Von der ursprünglich geplanten Entziehung der ungarischen Staatsbürgerschaft wurde aus völkerrechtlicher Sicht Abstand genommen. Eine Gruppe ungarischer Völkerrechtler, darunter die Tochter und der Schwiegersohn des ungarischen Staatspräsidenten Tamás Sulyok, hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Novelle ausgesprochen, so das Onlineportal "hu.euronews.com".
Pride-Parade-Verbot festgeschrieben
Mit der Verfassungsänderung wird der Staat zudem berechtigt, die jährliche Pride-Parade zu verbieten. Damit wird eine vor vier Wochen beschlossene Änderung des Versammlungsgesetzes verfassungsrechtlich abgesichert. Die Gesetzesänderung hatte die Parade praktisch bereits unmöglich gemacht.
Verschärfter Kampf gegen Drogenkriminalität
In der Verfassungsänderung enthalten ist auch der Kampf gegen Drogenkriminalität. Strenge Strafen stehen an bei Herstellung, Konsum, Vertrieb und Werbung für Drogen. Mit dem neuen Gesetz soll ein schnelleres, effizienteres Vorgehen der Polizei ermöglicht werden, die den Aktionsplan "Delta" zur Bekämpfung des Drogenhandels erstellte. Dabei geht es auch um die notwendigen Rechtsregeln für den Schutz von Minderjährigen.
Für die Herstellung und Beschaffung von Drogen, deren Einfuhr und Ausfuhr aus Ungarn drohen Strafen von zwei bis acht Jahren. Wenn die Straftat mit einer bedeutenden Menge an Drogen verbunden ist, können Strafen von fünf bis 20 Jahren verhängt werden. Eine Strafminderung ist nur möglich, wenn der Betroffene die Quelle seiner Drogenbeschaffung offenlegt. Bei den Strafen wird nicht zwischen traditionellen und synthetischen Drogen unterschieden. Zudem werden behandelnde Ärzte verpflichtet, den jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu informieren, wenn sie während der Behandlung vom Drogenkonsum eines Minderjährigen erfahren.
Höhere Altersgrenze und Recht auf Barzahlung
Darüber hinaus wird die 15. Änderung die Altersgrenzen für Richter und Staatsanwälte vereinheitlichen, was bedeutet, dass ab dem 1. Jänner 2026 die Dienstzeit eines Staatsanwalts vom allgemeinen Ruhestandsalter auf das Alter von 70 Jahren verlängert wird.
Auch das Recht auf Barzahlung wird als Grundrecht verankert. Die Änderung steht im Einklang mit den internationalen Bemühungen, den Fortbestand des gesetzlichen Zahlungsmittels in Form von Banknoten und Münzen zu gewährleisten, und auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Verwendung elektronischer Zahlungsmittel, betont das Gesetz.