Viele Menschen geben im Internet Bewertungen ab. Nachdem sie zum Beispiel eine Reise gemacht haben, verraten sie anderen, wie ihr Urlaub war. Hat das Essen im Hotel geschmeckt? Waren die Betten bequem, war der Swimmingpool sauber? Mit ihren Angaben können andere einschätzen, ob ein Hotel gut oder schlecht ist. Auch Ärzte, Schulen oder Geschäfte werden im Internet bewertet.
Oftmals schreiben die Menschen ihre Kommentare anonym. Das bedeutet, dass sie nicht ihren echten Namen hinterlassen. Sie schreiben unter einem Pseudonym. Das ist ein Name, den sie sich ausgedacht haben. Ein Gericht hat nun gesagt, dass Internetportale die echten Namen der Bewerter nicht rausrücken müssen. Ein Arzt hatte das gefordert. Doch warum?
Der Arzt hatte bei einem Bewertungsportal Dinge über sich gefunden, die ihm nicht gefallen haben. Jemand schrieb mehrmals, dass der Doktor Papiere über Kranke in Waschkörben stapelt und Patienten in der Praxis stundenlang warten müssen. Auch Medikamente würden falsch verschrieben. Das Gericht hat gesagt, dass ein Arzt oder ein anderer Betroffener verlangen kann, dass Lügen über ihn gelöscht werden. Namen aber müssen die Internetportale nicht herausgeben.
Die Richter sagen, dass das Gesetz eine Herausgabe nicht zulässt. Würde das gemacht, dann würde gegen Regeln verstoßen. Internetportale müssen Namen und Adressen von Nutzern nur nennen, wenn zum Beispiel die Polizei ein Verbrechen aufklären und Gefahr abwenden muss. Dann kann das in Ordnung gehen. Sonst nicht.
Die Richter arbeiten beim deutschen Bundesgerichtshof (abgekürzt: BGH) in Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg. Der BGH ist eines der höchsten Gerichte in Deutschland. SN, Afk, jur, ar