SN.AT / Panorama / Medien

Bayerische Rundfunkunternehmen fürchten Einbußen bei Regionalwerbung

Unter bayerischen lokalen Radio- und TV-Unternehmen gibt es die Befürchtung von Einbußen bei Erlösen mit Regionalwerbung. Hintergrund ist ein Urteil mit Österreich-Bezug aus dem Jahr 2021, das sich mit Verbreitungsgebieten von Werbung befasst hat.

Medienregulierer der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) legten am Mittwoch eine Marktbefragung in Bayern aus dem zweiten Halbjahr 2022 vor. Darin heißt es: "Die lokalen Rundfunkanbieter rechnen mit erheblichen Verlusten, sollten auch überregional ausgerichtete Angebote regionalisierte Werbung ausstrahlen dürfen." Während im lokalen Hörfunk Budgeteinbußen in Höhe von durchschnittlich knapp 30 Prozent prognostiziert werden, sind dies den Angaben zufolge im Lokal-TV im Mittel sogar knapp 40 Prozent.

Das Thema regionalisierte Werbung kam durch das damalige Gerichtsurteil auf. Das Landgericht Stuttgart hatte damals geurteilt, dass das per Staatsvertrag festgelegte Verbot für bundesweite TV-Programme, regional unterschiedliche Werbung auszustrahlen, europarechtswidrig sei. Lokale Sender befürchten nun mehr Konkurrenz.

Es ging damals um den Privatsender ProSieben, der gemäß Urteil Werbung einer österreichischen Modefirma, die nur in Bayern laufen sollte, zeigen musste. Das Modeunternehmen hatte gegen den Sender geklagt, weil er die Werbung nicht gezeigt hatte. Der Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 befürwortete den Richterspruch.

Hintergrund sind die Regelungen im Medienstaatsvertrag der deutschen Bundesländer, in dem das regionale TV-Werbeverbot steht. Das soll zur Medienvielfalt im Lokalen beitragen. Die deutschen Bundesländer hatten damals angekündigt zu prüfen, ob sich aus dem Urteil Handlungsbedarfe für die Länder als Gesetzgeber ergeben.

BLM-Präsident Thorsten Schmiege sagte laut Mitteilung: "Die Marktbefragung belegt, dass ohne den Schutz lokaler Werbemärkte durch den Medienstaatsvertrag erhebliche Einbußen für lokale und regionale Rundfunkanbieter drohen."