Wer das nicht möchte, hat noch bis heute, Montag, die Chance, der Datennutzung zu widersprechen. Wie die Plattform Mimikama mitteilt, sollen öffentliche Beiträge, Fotos und Kommentare von Nutzerinnen und Nutzern für das Training der KI verwendet werden. Es gehe nicht nur um neue Inhalte, sondern um alles, was in den vergangenen Jahren öffentlich gepostet wurde, heißt es in einem Newsletter. Wer das nicht will, kann mit den offiziellen Links der Plattformen Einspruch erheben:
Bei Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583
Bei Instagram: https://help.instagram.com/contact/233964459562201
Widerspruch geht laut Fachleuten ganz schnell
Mimikama zufolge dauert der Widerspruch nur eine Minute pro Plattform.
Die Bedingungen dafür seien eindeutig: Nutzerinnen und Nutzer müssten eingeloggt sein, ihre bei Meta registrierte E-Mail-Adresse angeben und eine kurze Erklärung hinzufügen. Ein Satz wie "Ich widerspreche der Verwendung meiner Daten für KI-Trainingszwecke" reicht demnach. "Nur wer diesen Weg geht, kann sicherstellen, dass sein Widerspruch registriert und beachtet wird", heißt es bei Mimikama. Damit werde verhindert, dass persönliche Nutzerdaten Teil von Metas KI-Trainingsdaten würden, heißt es. Natürlich könne damit nicht alles verhindert werden, Meta könne auch Inhalte nutzen, "wenn jemand anders dich öffentlich erwähnt oder ein Foto postet. Aber: Dein eigener Account und deine Inhalte sind mit dem Widerspruch geschützt."
Alternativ lassen sie sich über die Einstellungen aufrufen:
Facebook: "Einstellungen und Privatsphäre" > "Datenschutzrichtlinie"
Instagram: "Einstellungen" > "Info" > "Datenschutzrichtlinie"
Meta will die Daten nutzen "aufgrund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern", hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.
Klage gegen Facebook ist in Deutschland gescheitert
Erst am 23. Mai waren deutsche Datenschützer mit dem Versuch gescheitert, dem Konzern den breiten Zugriff auf Nutzerdaten gerichtlich untersagen zu lassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Das Oberlandesgericht Köln begründete seine Entscheidung damit, dass Meta sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung berufe. Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck könne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.
Salzburger Datenschutzaktivist Schrems zeigte sich "überrascht"
Der Österreicher Max Schrems, Leiter der europäischen Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich "etwas überrascht über den Ausgang des Verfahrens", da der Verstoß von Meta "ziemlich massiv und offensichtlich" sei. "Allerdings muss man für eine einstweilige Verfügung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren." Auch wenn die einstweilige Verfügung nicht erlassen worden sei, bedeute das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden könne. Während die VZ NRW ein Verfahren für Deutschland angestrengt habe, plane seine Organisation ein Verfahren für die gesamte EU.