Der Berufung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Urteil, wonach eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens vorgelegen sei, wurde nicht Folge gegeben. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, geht aus dem der APA vorliegenden Urteil hervor.
Ausschlaggebend war laut Sagmeister ein Interview, das sie als damalige Wirtschaftsredakteurin mit Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) führte, wobei ein gewisser Themenbereich im Vorfeld angeboten wurde, sie aber auch abseits davon Fragen stellte, da sie sich sonst in ihrer journalistischen Freiheit geschädigt gesehen hätte. Daraufhin sei sie ins „Todesarchiv“ abgeschoben worden, um Nachrufe vorzubereiten. Sagmeister wehrte sich dagegen. Der ORF kündigte sie und führte Nebenbeschäftigungen von Sagmeister als Grund an. Die Journalistin habe sich beharrlich geweigert, diese ordnungsgemäß zu melden, obwohl durch die spezifischen Nebenbeschäftigungen der Eindruck der Befangenheit als Wirtschaftsjournalistin entstanden sei.
ORF prüft weitere Schritte
Der ORF will nun weitere Schritte prüfen, wie es auf APA-Anfrage hieß. „Ungeachtet dessen wurde eine weitere Kündigung wegen neuerlicher dienstlicher Pflichtverletzungen und zur Wahrung der Ansprüche des ORF ausgesprochen“, so das öffentlich-rechtliche Medienhaus. Die Kündigungen – damals wie jetzt – seien ausschließlich aufgrund sachlicher Motive getroffen worden. Sagmeister will auch gegen die zweite Kündigung vorgehen.
Sagmeister sah mit den Begleitumständen zum Kocher-Interview auch das ORF-Gesetz verletzt. Eine Beschwerde ist vom Bundesverwaltungsgericht heuer allerdings als unbegründet abgewiesen worden. Das Gericht erkannte keinen Einfluss von Sagmeisters Vorgesetzter auf die Beitragsgestaltung. Auch sei keine Drohkulisse aufgebaut worden. Weder vor noch während noch nach dem Interview seien Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit infrage gestellt gewesen, so das Gericht.
