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Rechtsstreit um Digitalabo-Modell des "Standard"

Datenschützer kritisieren "Pay or Okay"-Umsetzung. Die Zeitung selbst sieht sich im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Standard" kündigt bei Digitalabos Änderungen bei Datenweitergabe an.

Die Datenschutzorganisation noyb rund um Max Schrems (Archivbild) geht seit einigen Jahren gegen bestimmte Cookie-Paywalls vor.
Die Datenschutzorganisation noyb rund um Max Schrems (Archivbild) geht seit einigen Jahren gegen bestimmte Cookie-Paywalls vor.

Die Datenschutzorganisation noyb rund um Max Schrems geht seit einigen Jahren gegen Cookie-Paywalls vor, wie sie der "Standard" verwendet. Bei diesem "Pay or Okay"-Modell werden Userinnen und User vor die Entscheidung gestellt, entweder ein kostenpflichtiges und werbefreies "PUR Abo" abzuschließen oder gegen Einwilligung der Datenweitergabe Inhalte gratis zu lesen. noyb sieht sich in einem aktuellen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun in seiner Kritik bestätigt. Der "Standard" stellt Anpassungen in Aussicht.

Laut noyb hat der BVwG nun nämlich eine Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) aus 2023 bestätigt, wonach Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit zur einer "granularen" Zustimmung haben müssen - also die Möglichkeit, "die Einwilligung zu jedem Verarbeitungszweck einzeln abzugeben oder zu verweigern", wie es die Organisation in einer Aussendung am Dienstag formuliert. Nach Angaben von noyb müssen "Standard"-User, die kein Abo abschließen, derzeit dem "Online-Tracking durch Hunderte Drittanbieter zustimmen".

Seitens des "Standard" hielt man auf APA-Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme fest, dass das verwendete Modell im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe: "Daran ändert das jetzige Erkenntnis des BVwG zur Granularität des Consent nichts." Das Medienhaus kündigt allerdings Änderungen an: "Wir werden dem Erkenntnis folgend die Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Granularität der Zustimmung zeitnah anpassen", hieß es. In der Frage, ob man gerichtlich in die nächste Instanz, also vor den Verwaltungsgerichtshof, gehen wird, sei "urlaubsbedingt noch nicht das letzte Wort gesprochen". Man freue sich jedenfalls über eine "ständig wachsende Zahl" an Nutzerinnen und Nutzern des Digitalabos.