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Telegram fordert Rechtsstaat heraus: Kann die Plattform gesperrt werden?

Wie weit sind Hasspostings von Meinungsfreiheit gedeckt - und was passiert, wenn sogar gefährliche Inhalte nicht gelöscht werden?

Darf bislang ungehindert zündeln – der Messengerdienst Telegram.
Darf bislang ungehindert zündeln – der Messengerdienst Telegram.

Das Posting "ich werde dich betäuben und in meinem Keller foltern" ist unmissverständlich. Es richtete sich an die verstorbene Ärztin Lisa-Maria Kellermayr. Die Rechtslage ist auch eindeutig: Seit 2021 schreibt das Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G) vor, dass rechtswidrige Inhalte, im zitierten Fall ...