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Verwaltungssenat hob Strafe gegen Steger auf

ORF-Stiftungsrat Norbert Steger (FPÖ) hatte sich geweigert, seine Firmenbeteiligungen und die seiner Familie offenzulegen. Dass er damit rechtmäßig vorging, bestätigte ihm nun auch der Verwaltungssenat.

Anfang des Jahres stand FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger unter Kritik. Grund: Er hatte sich geweigert, seine Firmenbeteiligungen und die seiner Familie offenzulegen. In einer eidesstättigen Erklärung gegenüber der Prüfungskommission hatte er lediglich bestätigt, dass weder er noch seine Familienmitglieder in einer Geschäftsbeziehung zum ORF stehen. Steger verwies auf seine Tätigkeit als Anwalt, die es ihm nicht erlaube, solche Auskünfte zu erteilen. Die Medienbehörde KommAustria sah das anders und verurteilte ihn zu einer Strafe von 4000 Euro. Nun hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien ein anderes Urteil gefällt: Die Weigerung sei zu Recht erfolgt. Die verhängte Strafe wurde somit aufgehoben.

UVS: Verpflichtung nachgekommen

"Der gegen den Berufungswerber gerichtete Tatvorwurf, er sei seiner Verpflichtung zur Auskunft und Offenlegung nicht vollständig nachgekommen, erweist sich als rechtswidrig", heißt es im Berufungsbescheid des UVS. Das Verfahren wurde somit eingestellt. Als Grund für seine Weigerung nannte ORF-Stiftungsratsmitglied Steger im Februar 2013 die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten: "Ich habe in meinem Leben als Anwalt, nicht im eigenen Namen, so viele Firmen gegründet, ich weiß nicht einmal, wo ich überall aufscheine, in der Slowakei, in Israel, in den USA." Auch könne er weder von seiner Frau noch von seiner Tochter diese Offenlegung verlangen.