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3-G-Regel, FFP2-Maske oder Registrierungspflicht? Die aktuellen Corona-Vorschriften in Österreich im Überblick

Der Schulstart in Österreich ist erfolgt, die 3-G-Regel ist momentan noch allgegenwärtig. Aber welche genauen Regelungen gelten derzeit in welchen Bereichen? Die SN geben einen Überblick.

In vielen Lebensbereichen ist derzeit noch die Einhaltung der 3-G-Regel ausreichend.
In vielen Lebensbereichen ist derzeit noch die Einhaltung der 3-G-Regel ausreichend.
Die FFP2-Maske „feiert“ ihr Comeback.
Die FFP2-Maske „feiert“ ihr Comeback.

Nach der bundesweiten Verordnung vom 15. September 2021 gelten derzeit keine Abstandsregelungen. An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht. In Geschäften des täglichen Bedarfs - also dem Lebensmittelhandel - und in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Ungeimpfte Personen sind im Handel generell dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig.

Die Maßnahmen können sich jedoch regional voneinander unterscheiden: So gilt die 3-G-Regel beispielsweise in Wien bereits ab dem sechsten Lebensjahr. PCR-Tests bei Menschen, die älter als zwölf Jahre sind, sind in der Bundeshauptstadt nur noch 48 Stunden gültig.

Die aktuellen Maßnahmen in Österreich

Bereich Regelung
Schule 3-G-Regel (Sicherheitsphase in den ersten drei Wochen: drei Coronatests wöchentlich - davon ein PCR-Test - und Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers)
Gastronomie, Beherbergung 3-G-Regel, Registrierungspflicht, Nachtgastronomie nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete
Kundenbereiche 3-G-Regel für körpernahe Dienstleistungen, FFP2-Maskenpflicht in Geschäften des täglichen Bedarfs und für Ungeimpfte
Freizeit, Kultur, Sport 3-G-Regel, FFP2-Maskenpflicht in div. Kultureinrichtungen für Ungeimpfte (Museen, Büchereien)
Öffentlicher Verkehr FFP2-Maskenpflicht
Krankenhäuser, Heime 3-G-Regel, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
Veranstaltungen 3-G-Regel ab 25 Personen, ab 100 Personen Präventionskonzept und anzeigepflichtig, ab 500 Personen Bewilligung notwendig
Wintertourismus 3-G-Nachweis in der Gastronomie und in den Seilbahnen sowie FFP2-Maskenpflicht in der Seilbahn, ab Stufe 3 gilt nur noch ein PCR-Test als Nachweis.
Reisen 3-G-Nachweis erforderlich, quarantänefreie Einreise aus Gebieten mit stabiler Infektionslage

Der Stufenplan für den Herbst