Nach der bundesweiten Verordnung vom 15. September 2021 gelten derzeit keine Abstandsregelungen. An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht. In Geschäften des täglichen Bedarfs - also dem Lebensmittelhandel - und in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Ungeimpfte Personen sind im Handel generell dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig.
Die Maßnahmen können sich jedoch regional voneinander unterscheiden: So gilt die 3-G-Regel beispielsweise in Wien bereits ab dem sechsten Lebensjahr. PCR-Tests bei Menschen, die älter als zwölf Jahre sind, sind in der Bundeshauptstadt nur noch 48 Stunden gültig.
Die aktuellen Maßnahmen in Österreich
| Bereich | Regelung |
|---|---|
| Schule | 3-G-Regel (Sicherheitsphase in den ersten drei Wochen: drei Coronatests wöchentlich - davon ein PCR-Test - und Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers) |
| Gastronomie, Beherbergung | 3-G-Regel, Registrierungspflicht, Nachtgastronomie nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete |
| Kundenbereiche | 3-G-Regel für körpernahe Dienstleistungen, FFP2-Maskenpflicht in Geschäften des täglichen Bedarfs und für Ungeimpfte |
| Freizeit, Kultur, Sport | 3-G-Regel, FFP2-Maskenpflicht in div. Kultureinrichtungen für Ungeimpfte (Museen, Büchereien) |
| Öffentlicher Verkehr | FFP2-Maskenpflicht |
| Krankenhäuser, Heime | 3-G-Regel, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen |
| Veranstaltungen | 3-G-Regel ab 25 Personen, ab 100 Personen Präventionskonzept und anzeigepflichtig, ab 500 Personen Bewilligung notwendig |
| Wintertourismus | 3-G-Nachweis in der Gastronomie und in den Seilbahnen sowie FFP2-Maskenpflicht in der Seilbahn, ab Stufe 3 gilt nur noch ein PCR-Test als Nachweis. |
| Reisen | 3-G-Nachweis erforderlich, quarantänefreie Einreise aus Gebieten mit stabiler Infektionslage |

Der Stufenplan für den Herbst

