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Außenministerium will Salzburgerin mit ihren Kindern aus kurdischem Lager jetzt doch heimholen

Knalleffekt um die Salzburgerin Maria G., die mit ihren beiden Kindern in einem kurdischen Lager in Nordsyrien festgehalten wird. Das Außenministerium akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und verzichtet auf ein Rechtsmittel. Es werde nun mit internationalen Partnern an den Planungen zur Rückführung gearbeitet, gab das Ministerium am Mittwochabend - knapp vor dem Ende der Frist für eine Revision - bekannt.

Ein Kind vor verschleierten Frauen im kurdischen Lager Al-Roj in Nordsyrien, wo sich die Halleinerin Maria G. mit ihren beiden Buben seit 2020 befindet.
Ein Kind vor verschleierten Frauen im kurdischen Lager Al-Roj in Nordsyrien, wo sich die Halleinerin Maria G. mit ihren beiden Buben seit 2020 befindet.

Das österreichische Außenministerium wird gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rückführung der Halleinerin Maria G. und ihrer beiden Söhne angeordnet hat, keine Rechtsmittel ergreifen. Maria G. war im Jahr 2014 über die Türkei nach Syrien ausgereist und hat sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" angeschlossen. Nachdem die Herrschaft des IS zusammengebrochen war, wurden Maria G. und ihre Kinder in ein Internierungslager gebracht. Ihre Eltern versuchten, sie nach Österreich zurückzuholen. Das Außenministerium wollte aber nur die beiden Kinder zu ihren Großeltern bringen. Die Anwältin von Maria G., Doris Hawelka aus Seekirchen, brachte den Fall schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht, das im Oktober 2024 im Sinne von Maria G. und ihren Kindern entschied.

Außenministerium arbeitet an der Rückführung

Das Außenministerium erklärte nun am Mittwochabend, dass es in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Partnern an der Rückführung der Frau mit ihren Kindern arbeite. Die Sicherheit des österreichischen Einsatzteams und der Zurückzuholenden habe dabei oberste Priorität. Aufgrund der andauernden Kämpfe in der Region seien die Planungen überaus komplex. Weitere Angaben könnten aus Sicherheitsgründen nicht gemacht werden. In Österreich droht der Frau ein Gerichtsverfahren, weil sie sich dem IS angeschlossen hat.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Ministerium argumentiert, es seien grundsätzliche Rechtsfragen berührt und es gebe dazu noch keine endgültige Rechtsprechung. Nun heißt es, das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts müsse mit oder ohne Revision umgesetzt werden: "Dieses Rechtsmittel hätte keine aufschiebende Wirkung und wäre damit für den konkreten Fall de facto unbedeutend."

Als 17-Jährige flog sie von Salzburg nach Istanbul

Als Maria G. im Juni 2014 von Salzburg nach Istanbul flog, war sie 17 Jahre alt. Die Minderjährige aus Hallein zahlte das Ticket in bar, reiste allein und ohne Wissen ihrer Eltern. Sie gelangte nach Syrien und brachte im November 2015 sowie rund zwei Jahre später Kinder zur Welt. 2019 wurde sie im Zuge von Kampfhandlungen gegen den IS auf syrischem Gebiet gefangen genommen. Seit September 2020 wird Maria G. mit ihren beiden Buben im kurdischen Lager Al-Roj in Nordsyrien festgehalten. Die Region wird von der selbst ernannten Autonomen Behörde für Nord- und Ostsyrien (AANES) kontrolliert.