Seitens der Staatsanwaltschaft dürfte dagegen mit keinem Rechtsmittel zu rechnen sein, hieß es am Dienstag seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien. Luca K. war wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt worden. Er hatte Propagandamaterial der Terror-Organisation "Islamischer Staat" (IS) geteilt und dem Wien-Attentäter gehuldigt.
Nicht Teil der Anklage und damit nicht verfahrensgegenständlich war eine Luca K. zunächst unterstellte Beteiligung an Anschlagsplänen gegen den zweiten von insgesamt drei vorgesehenen Auftritten von Taylor Swift im Happel-Stadion im vergangenen August. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft mangelte es dafür an einer hinreichenden Beweislage.