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Diversion für Pflegerin nach Vorfall in Tiroler Heim

Im Fall von im heurigen Frühjahr bekannt gewordenen Ermittlungen gegen drei Pflegerinnen eines Pflegeheimes im Tiroler Bezirk Innsbruck-Land gibt es eine neue Entwicklung. Gegen eine der Betroffenen erhärtete sich der Verdacht der fahrlässigen schweren Körperverletzung, das Verfahren wurde aber nunmehr mit einer Diversion erledigt, bestätigte eine Staatsanwaltschaftssprecherin der APA am Mittwoch einen Bericht des ORF Tirol. Die Frau muss eine Geldbuße über 1.200 Euro zahlen.

Sie hatte einer diversionellen Erledigung zugestimmt, somit kommt es zu keiner Anklage. Den beiden anderen Pflegerinnen konnte indes kein mögliches strafbares- bzw. schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Julia Klingenschmid. Eine bettlägerige Bewohnerin des Pflege- bzw. Seniorenheimes war im vergangenen Dezember auf einer Bettpfanne gelagert worden. Im Anschluss sei die Pfanne aber nicht mehr entfernt worden, hieß es. Offenbar bemerkte das Personal die Bettpfanne erst am nächsten Tag. Die Frau hatte offene Wunden, die lange brauchten, um zu heilen.

Pflegebedürftige offenbar nicht umgelagert

Jene Pflegerin, die nun eine Geldstrafe entrichten muss, hatte Nachtdienst und laut Staatsanwaltschaft die bettlägerige Frau nicht umgelagert. Im Pflegeplan sei das aber so vorgesehen.

Die betroffene Gemeinde als Trägerorganisation erstattete Anzeige, nachdem die Pflegeabteilung des Landes im Zuge einer Untersuchung ersucht hatte, "die Einleitung entsprechender Schritte zu prüfen." Das Team im Pflegeheim arbeitete den Vorfall laut dem Bürgermeister übrigens direkt auf und habe auch Maßnahmen gesetzt. Er als Bürgermeister sei aber zunächst nicht informiert worden. Aufgekommen sei der Vorfall "durch Zufall."