Über die Opferschutzkommission des Landes wurden fremduntergebrachte Kinder für erlittene Misshandlungen und Missbrauch im Tatzeitraum 1945 bis 1999 entschädigt. Es war ein Versuch, Opfern den Gerichtsweg zu ersparen, zumal bei weit zurückliegenden Fällen die Beweisführung oft schwierig wäre. Die Schilderungen früherer Heimkinder werden mit den vorhandenen Akten und einem psychologischen Gutachten auf Plausibilität überprüft, dann erfolgt eine Entschädigung. Bisher gingen bei der zuständigen Kommission, die (mit Unterbrechungen) seit 2010 arbeitet, 745 Meldungen ein. In 549 Fällen wurden Entschädigungszahlungen geleistet. Insgesamt wurden aus dem Opferhilfefonds des Landes mehr als vier Millionen Euro gezahlt, hieß es beim Land auf APA-Anfrage.
Fälle von Gewalt gegen Heimkinder ab dem Jahr 2000 werden über den regulären Gerichtsweg aufgearbeitet. Seither gibt es keine Möglichkeit für Entschädigungszahlungen des Landes ohne entsprechendes Strafverfahren.
(Quelle: APA)
