Insgesamt 16 Menschen, die nach einer Coronaimpfung einen Schaden davongetragen haben, unter schweren Dauerfolgen leiden beziehungsweise Hinterbliebene von Verstorbenen nach einer Covid-Immunisierung sind, haben bislang beim Sozialministerium eine Entschädigung beantragt. Rechtsgrundlage dafür ist das Impfschadengesetz.
Die Betroffenen haben den Vorteil, dass sie kein Verschulden nachweisen müssen - es genügt ein ursächlicher (zeitlicher) Zusammenhang zwischen Impfung und erlittenem Schaden. Der Nachteil: Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, die Ansprüche werden per Bescheid zuerkannt oder abgelehnt. Entsprechend gering sind die ...