Die angegriffene Nutztierherde sei mit einem höheren Zaun als in der Wolfsverordnung vorgesehen gesichert gewesen. Angebracht worden sei zudem ein Untergrabschutz. Nach einem ersten Angriff habe sich der in der Folge abgeschossene Wolf erneut unter 100 Meter an die Herde angenähert.
Der Abschuss sei im Einklang mit der entsprechenden Verordnung durchgeführt und dem Land innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet worden. "Die niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich Problemwölfe an Siedlungen an oder bedrohen und töten durch Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe vergrämt und entnommen werden", hielt Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) fest.
Neue Wolfsverordnung seit 2023 in Kraft
Grundsätzlich in Kraft ist die sogenannte neue Wolfsverordnung in Niederösterreich seit April 2023. Eine vorherige behördliche Anordnung für Vergrämungen oder Abschüsse wird seitdem nicht mehr benötigt. Festgelegt wurden vielmehr Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Konsequenzen zur Folge haben können. Bei Vergrämungen durch Jäger in Form von Warn- oder Schreckschüssen ist das "unerwünschtes Verhalten", bei Abschüssen "problematisches Verhalten" des Wolfes. Jede Maßnahme ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.
Auch vor dem Hintergrund steigender Risszahlen bei Nutztieren - 2025 gab es in Niederösterreich bisher 48 Fälle - wurden Ende des Vorjahres bei der Wolfsverordnung Adaptierungen vorgenommen. Neu ist seitdem der nun zur Anwendung gekommene spezielle Tatbestand zum Schutz von Nutztieren. Wenn binnen zwei Wochen nach einem Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren eine Gefahr oder eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von weiteren Exemplaren besteht, ist schon bei Wiederauftauchen des Wolfes ein Abschuss möglich.