Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft wies aber darauf hin, dass derzeit über die Entscheidung zur Wiederaufnahme noch nichts gesagt werden könne, "da hierfür eine Kenntnis der Urteilsgründe des rechtskräftigen Urteils aus dem österreichischen Strafverfahren erforderlich ist". Noch ist der Freispruch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Wels keine Erklärung abgab.
Drohungen im Netz für Anklage mitursächlich für Suizid
Dem 61-Jährigen war der Prozess gemacht worden, weil er von Februar bis Juli 2022 in E-Mails sowie Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) angekündigt haben soll, die Impfbefürworterin wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen. Die Allgemeinmedizinerin beging im Sommer Suizid, die Drohungen im Netz des Angeklagten sollen dafür mitursächlich gewesen sein, lautete es in der Anklage.
Das Gericht hatte diesen kausalen Zusammenhang nicht als erweisen gesehen, daher wurde der Mann vom Schöffengericht vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen. Für den Straftatbestand der "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland seien die deutschen Behörden zuständig, hatte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung ausgeführt.
Strafrecht in puncto Tatort ändern
Der Strafrechtsprofessor an der Johannes Kepler Uni Linz, Alois Birklbauer, stellte im ORF OÖ klar, dass der Freispruch nicht bedeute, es sei nicht strafbar zu drohen. Das Problem sei grundsätzlich, dass eine Drohung in Österreich dann nicht verfolgt werden könne, wenn sie im Ausland ausgeübt wurde. Er regte an, über eine Strafrechtsnovelle nachzudenken. "Angesichts der grenzenlosen Kommunikation über soziale Medien" könnte etwa "das Delikt tatortunabhängig nach österreichischem Recht" bestraft werden.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich)