SN.AT / Panorama / Österreich

Fall Kellermayr geht zurück an deutsche Anklagebehörde

Nach dem Freispruch für einen Deutschen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge im Fall der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr im Landesgericht Wels am Mittwoch, geht die Causa zurück nach Deutschland. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft München geführte Ermittlungsverfahren war vorläufig eingestellt worden. Sobald eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung aus Wels vorliege, werde die Wiederaufnahme der Ermittlungen geprüft, hieß es.

In Österreich wurde der Angeklagte nicht rechtskräftig freigesprochen
In Österreich wurde der Angeklagte nicht rechtskräftig freigesprochen

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft wies aber darauf hin, dass derzeit über die Entscheidung zur Wiederaufnahme noch nichts gesagt werden könne, "da hierfür eine Kenntnis der Urteilsgründe des rechtskräftigen Urteils aus dem österreichischen Strafverfahren erforderlich ist". Noch ist der Freispruch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Wels keine Erklärung abgab.

Drohungen im Netz für Anklage mitursächlich für Suizid

Dem 61-Jährigen war der Prozess gemacht worden, weil er von Februar bis Juli 2022 in E-Mails sowie Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) angekündigt haben soll, die Impfbefürworterin wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen. Die Allgemeinmedizinerin beging im Sommer Suizid, die Drohungen im Netz des Angeklagten sollen dafür mitursächlich gewesen sein, lautete es in der Anklage.

Das Gericht hatte diesen kausalen Zusammenhang nicht als erweisen gesehen, daher wurde der Mann vom Schöffengericht vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen. Für den Straftatbestand der "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland seien die deutschen Behörden zuständig, hatte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung ausgeführt.

Strafrecht in puncto Tatort ändern

Der Strafrechtsprofessor an der Johannes Kepler Uni Linz, Alois Birklbauer, stellte im ORF OÖ klar, dass der Freispruch nicht bedeute, es sei nicht strafbar zu drohen. Das Problem sei grundsätzlich, dass eine Drohung in Österreich dann nicht verfolgt werden könne, wenn sie im Ausland ausgeübt wurde. Er regte an, über eine Strafrechtsnovelle nachzudenken. "Angesichts der grenzenlosen Kommunikation über soziale Medien" könnte etwa "das Delikt tatortunabhängig nach österreichischem Recht" bestraft werden.

(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich)

Hilfe in Krisensituationen

Wenn Sie selbst in einer Krisensituationen sind oder Angehörigen helfen möchten, gibt es eine Reihe von Anlaufstellen:

Die Telefonseelsorge erreichen Sie täglich von 0 bis 24 Uhr unter der Nummer 142.

Für Kinder und Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at eine spezielle Website. Rat auf Draht ist unter 147 telefonisch erreichbar.

Pro Mente Salzburg hilft Menschen und deren Angehörigen in akuten Not- und Krisensituationen täglich 0–24 Uhr.
Salzburg: 0662 / 43 33 51
Pongau: 06412 / 200 33
Pinzgau: 06542 / 72 600