Im Fall des Amoklaufs von Graz hätte wiederum ein Datenaustausch zwischen Verteidigungsministerium und Innenministerium präventiv gewirkt, nachdem hier das psychologische Gutachten bei der Musterung angeschlagen habe. Sicherheitssprecher Gernot Darmann unterstrich in der Pressekonferenz nach dem parlamentarischen Innenausschuss, dass es "Verbrechern" immer möglich sei, auf illegale Waffen zurückzugreifen.
Novelle schaffe ein "Bürokratiemonster" und Willkür
Da die Exekutive nun zusätzlich zu den Besitzern von Faustfeuerwaffen auch jene von Langwaffen überprüfen müsse, werde ein "Bürokratiemonster" geschaffen - obwohl nicht einmal die Ressourcen vorhanden wären, um den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen. Aber "nicht die legalen Waffen seien das Problem, sondern illegale." Darmann kritisierte unter anderem die auf vier Wochen verlängerte Wartefrist wie auch die rückwirkenden Eingriffsrechte als willkürlich.
FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger hob zudem hervor, dass die künftige Altersgrenze von 25 Jahren für Faustfeuerwaffen zwar nicht für Berufssoldaten, jedoch auch für Milizsoldaten gelten würde. Letztere seien etwa der überwiegende Anteil der beim Grenzschutz tätigen Soldaten und dabei unter 25 Jahre alt. Nach dem Dienst mit der Verwendung derartiger Waffen wäre dann laut der Novelle dieses Vertrauen per Gesetz nicht mehr vorhanden.