Direkt nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, die nun zurückgezogen wurde. Denn die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung habe ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes nicht zu beanstanden sei. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Die Ermittlungen zu weiteren versendeten Drohnachrichten anderer Personen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ausforschung der Täter sei noch am Laufen.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
