E-Mopeds und Co.: Helmpflicht und Nummerntafeln kommen
Die Elektromobilität hat den Straßenverkehr massiv verändert. Jetzt kommen neue Regeln.

Lange wurde darüber schon debattiert, nun ist es so weit. Für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds werden bald neue und vor allem strengere Regeln gelten. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die mit Mai 2026 in Kraft treten soll, geeinigt. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) präsentierte sie gemeinsam mit den Verkehrssprechern der Regierungsparteien, Joachim Schnabel (ÖVP), Wolfgang Moitzi (SPÖ) und Dominik Oberhofer (Neos), am Donnerstagnachmittag.
Hanke hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass gerade in den Städten die Zahl der zweispurigen Fahrzeuge, die mit einem E-Antrieb unterwegs seien, massiv gestiegen sei. Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern nehmen zu, auch weil E-Scooter auf Gehsteigen unterwegs sind und E-Mopeds die Radwege benutzen dürfen. Und Letztere sind dort oft deutlich schneller unterwegs als mit den erlaubten 25 Stundenkilometern. Dies wurde auch durch Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) bestätigt. Bei der Untersuchung, die Anfang des Jahres stattfand, hat die Hälfte der E-Mopeds das vorgeschriebene Tempolimit nicht eingehalten, ein Drittel war sogar schneller als mit 34 Stundenkilometern unterwegs. Auch die Unfallzahlen steigen seit Längerem an. So mussten etwa im Jahr 2024 bereits 7500 verletzte E-Scooter-Fahrer in Krankenhäusern behandelt werden, dazu kamen noch um die 10.000 E-Biker. Fast jeder zweite Verletzte, der nach Verkehrsunfällen in Österreichs Spitälern behandelt wurde, verunglückte mit Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter.
In der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung ist nun vorgesehen, dass E-Mopeds die Radwege nicht mehr benutzen, sondern nur noch auf der Straße unterwegs sein dürfen. Sie gelten somit in Zukunft als Kraftfahrzeuge, womit eine Reihe von Verpflichtungen einhergeht. Darunter: Sie brauchen eine Nummerntafel, dazu kommen eine Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht. Die Helmpflicht soll auch für Lenkerinnen und Lenker von E-Scootern bis zu einem Alter von 16 Jahren kommen. Dazu wird das Mitfahren von Personen oder das Transportieren von Waren verboten, außerdem müssen die Scooter mit Blinkern und einer Klingel ausgerüstet werden. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrende wird die Sicherheit weiter gestärkt: Hier gilt künftig eine Helmpflicht für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Durch die neue StVO sollen außerdem die Möglichkeiten der Überwachung des Straßenverkehrs ausgeweitet werden. Es geht darum, die Zufahrtskontrollen in Innenstädte per Kameras zu ermöglichen. Autofahrer, die keine Berechtigung haben, in diese Zonen einzufahren, können dann bestraft werden. Vor allem die Stadt Wien hat sich seit Jahren für diese Möglichkeit starkgemacht, um Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt umzusetzen. In der Novelle ist vorgesehen, dass für Verkehrsteilnehmer die überwachten Gebiete mit einer Verkehrstafel mit einem Kamerasymbol gekennzeichnet werden. Auch vor Schulstraßen sollen Kameras für die Überwachung aufgestellt werden können.