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81-Jährige in Baden getötet: Mann bestritt Mordvorwurf

Zum Start eines Prozesses um die Tötung einer 81-Jährigen in Baden hat sich der Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt nicht schuldig bekannt. Der 28-Jährige soll die Pensionistin heuer im Februar laut Staatsanwaltschaft "auf brutalste Art und Weise ermordet" haben. Als Motiv wurde die nicht erfüllte Hoffnung auf ein Erbe vermutet. Der Rumäne wird durch DNA-Spuren belastet. Die Geschworenenverhandlung wird am 25. November fortgesetzt.

Ein 28-Jähriger muss sich in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten
Ein 28-Jähriger muss sich in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten
Ein 28-Jähriger muss sich in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten
Ein 28-Jähriger muss sich in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten

Der 28-Jährige, der das Opfer seit seiner Kindheit kannte, soll der Seniorin in der Nacht auf den 10. Februar in ihrer Wohnung laut Staatsanwalt mit der Tatwaffe - vermutlich mit einem Schlosserhammer - "17 massivste Schläge gegen den Kopf" zugefügt haben. Anschließend soll der Mann seine Hände und die Tatwaffe in der Küche gewaschen, sich in einem Geschirrtuch abgetrocknet und einen Sessel neben der Leiche platziert haben, bevor er die Wohnung verließ.

Staatsanwalt vermutet finanzielles Motiv

Der Beschuldigte hat laut Staatsanwalt "eine Vielzahl an Spuren hinterlassen", etwa DNA an der Leiche, in der Küche, am Geschirrtuch und am Sessel sowie Schuhabdrücke am Boden in der Wohnung. Das Verbrechen wurde am 10. Februar entdeckt. Der 28-Jährige wurde auf Basis von Ermittlungen und Spurenauswertungen am 12. März an seiner Wohnadresse in Baden festgenommen.

"Ein finanzielles Motiv erscheint sehr naheliegend", meinte der Staatsanwalt. Der 28-Jährige habe die Seniorin, die wie eine "Leihoma" für ihn war und keine Verwandten hatte, "bis November 2024 regelmäßig besucht und Zeit mit ihr verbracht", er habe "großes Interesse an ihrer Eigentumswohnung in bester Lage" gehabt. Der Beschuldigte "ist aus meiner Sicht ein Erbschleicher", die Pensionistin habe das durchschaut und nicht mitgespielt, "das war letzten Endes ihr Todesurteil", sagte der Vertreter der Anklagebehörde.

Verteidigung ortet lediglich Indizien

Rudolf Mayer, der den Angeklagten gemeinsam mit Nikolaus Rast verteidigt, sah lediglich Indizien, aber keine Beweise. Der Jurist verwies auf ein IT-Sachverständigengutachten, wonach sein Mandant in der betroffenen Nacht u.a. mit mehreren Personen telefoniert, ein E-Mail an seinen Arbeitgeber geschrieben sowie Handy-Apps und soziale Medien genutzt hatte. Ein Mörder suche eher schnell das Weite, erklärte Mayer. Weiters hielt er fest, dass DNA-Spuren auch über weitere Personen übertragen werden könnten - etwa über die Mutter des Angeklagten bei einem Besuch bei der 81-Jährigen am Nachmittag des 9. Februar. Zudem würden die Schuhprofile nicht übereinstimmen.

Seit Monaten sitze er "unschuldig im Gefängnis" und wolle "das alles aufklären", betonte der Angeklagte. Die 81-Jährige sei "eine geliebte Person, wie meine eigene Oma" gewesen, erklärte er. Am 9. Februar habe er nach einem Besuch bei seiner Familie noch gegen 20.30 Uhr mit einem Bekannten und dessen Hund eine Runde gedreht, danach "war ich nur noch zuhause und habe die Wohnung nicht verlassen". In seiner ersten Einvernahme - zunächst als Zeuge - hatte der Mann den Spaziergang nicht erwähnt. Damals hatte er angegeben, dass er schlafen gegangen und am nächsten Tag gegen 11.00 Uhr aufgestanden sei.

Fortsetzung mit Gutachten und Zeugen am 25. November

Im Detail beleuchtet wurden die Vermögensverhältnisse des Angeklagten. "Mir ging es finanziell immer gut", erklärte der Angeklagte. Nach Gerichtsangaben war hingegen das Konto des 28-Jährigen u.a. nach Einsätzen in Höhe von tausenden Euro bei Online-Sportwetten vorübergehend im Minus gewesen. Finanzielle Unterstützung bekam er immer wieder von seiner Familie. Mitte Februar hatte der Mann im Krankenstand die Kündigung seines Arbeitgebers erhalten.

Bezüglich des Nachlasses war der Beschuldigte laut seiner Aussage davon ausgegangen, dass der Sohn einer Freundin der 81-Jährigen die Eigentumswohnung bekommen werde. Der 1969 geborene Mann war schließlich auch der Alleinerbe - laut Aussagen von Zeugen, darunter eine langjährige Freundin des Opfers, sei das auch "immer klar" gewesen. Die 81-Jährige habe sich im Vorjahr "darüber aufgeregt", dass der 28-Jährige glaube, ihre Wohnung zu erhalten, wenn er sie besuche, schilderten eine weitere Freundin des Opfers und ihr Mann. Danach soll es den Aussagen zufolge weniger Kontakt mit dem Angeklagten gegeben haben.

Die Befragung der Mutter des 28-Jährigen am späten Nachmittag konnte aufgrund von Kreislaufproblemen nicht beendet werden. Der IT-Sachverständige soll - so wie weitere Zeugen - beim nächsten Termin der Geschworenenverhandlung zu Wort kommen. Erörtert werden am 25. November auch das Obduktions- und DNA-Gutachten. Zudem wird noch über Beweisanträge der Verteidigung entschieden.

(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Niederösterreich beim NÖ Frauentelefon unter 0800-800 810.)

(Quelle: APA)