Die Feststellungen des Landesgerichts Krems würden Gerichtsgutachten widersprechen, die davon ausgehen, dass der inzwischen 90-jährige Josef F. keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, monierte Wagner. Sie möchte ihren an einer fortschreitenden Demenzerkrankung leidenden Mandanten in einem Demenzzentrum unterbringen, das sei für Josef F. "der bessere Ort als ein Gefängnis".
Josef F. war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden - fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint. Das bekräftigte das Gericht im aktuellen Beschluss: Josef F. entwickle in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen seine Familienangehörigen, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass von ihm eine weitere Gefahr ausgehe. Außerdem sei die Sozialprognose schlecht. Josef F. sei in Haft bisher nicht auf eine Entlassung vorbereitet worden, er habe keinen Erwachsenenvertreter und auch keine Unterkunft, in der er unterkommen könnte.
Inzestfall wurde 2008 bekannt
Der Inzestfall war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt.