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Kärntner Lego-Betrüger wurde im Gefängnis rückfällig

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein 27-jähriger Kärntner erneut wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte wieder online Lego-Sets zum Verkauf angeboten, diese jedoch nicht geliefert - dieses Mal sogar aus dem Gefängnis heraus. Der Angeklagte war geständig, wollte aber keine weiteren Angaben machen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann bot LEGO-Sets zum Verkauf an, lieferte aber nie
Der Mann bot LEGO-Sets zum Verkauf an, lieferte aber nie

Der 27-Jährige hatte sich für seine Betrügereien ein eingeschmuggeltes Handy in der Justizanstalt Rottenstein organisiert. Sieben Zeuginnen und Zeugen schlossen sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an, die Ansprüche wurden allesamt anerkannt. Staatsanwältin Karin Schweiger forderte zusätzlich zur neuen Strafe den Widerruf einer vorzeitigen Entlassung während der ersten Haftstrafe des Kärntners.

Richter Gerhard Pöllinger-Sorré verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren unbedingter Haft. Die vom Verteidiger ins Feld geführte Spielsucht des Angeklagten sei ein Milderungsgrund gewesen, weiters die Anerkennung der Privatbeteiligtenansprüche und das Geständnis. Als erschwerend wertete der Richter, dass der Mann während der Strafhaft rückfällig wurde. "Das kann man als einigermaßen unverfroren ansehen", so Pöllinger-Sorré. Die bedingte, vorzeitige Entlassung wurde nicht widerrufen, die Probezeit für diese Strafe jedoch von drei auf fünf Jahre angehoben. Angeklagter und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

(Quelle: APA)