Der 27-Jährige hatte sich für seine Betrügereien ein eingeschmuggeltes Handy in der Justizanstalt Rottenstein organisiert. Sieben Zeuginnen und Zeugen schlossen sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an, die Ansprüche wurden allesamt anerkannt. Staatsanwältin Karin Schweiger forderte zusätzlich zur neuen Strafe den Widerruf einer vorzeitigen Entlassung während der ersten Haftstrafe des Kärntners.
Richter Gerhard Pöllinger-Sorré verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren unbedingter Haft. Die vom Verteidiger ins Feld geführte Spielsucht des Angeklagten sei ein Milderungsgrund gewesen, weiters die Anerkennung der Privatbeteiligtenansprüche und das Geständnis. Als erschwerend wertete der Richter, dass der Mann während der Strafhaft rückfällig wurde. "Das kann man als einigermaßen unverfroren ansehen", so Pöllinger-Sorré. Die bedingte, vorzeitige Entlassung wurde nicht widerrufen, die Probezeit für diese Strafe jedoch von drei auf fünf Jahre angehoben. Angeklagter und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.
(Quelle: APA)
