"Wenn jemand durch sein Verhalten, etwa durch Missbrauch oder Gewalt, das Vertrauen zutiefst missbraucht hat, darf eine staatliche Ehrung nicht unangetastet bleiben. Es geht hier um Verantwortung und, in erster Linie, um den Respekt gegenüber den Opfern", sagte Fellner. Gmeiner, gegen den es mehrere schwere Missbrauchsvorwürfe gibt, hatte 1984 das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten erhalten.
Derzeit sieht das Kärntner Landesauszeichnungsgesetz eine Aberkennung nur bei lebenden Personen und nur bei rechtskräftiger Verurteilung vor, eine Ausnahme gibt es für Personen mit nationalsozialistischem Hintergrund. Damit sei aktuell eine posthume Aberkennung rechtlich nicht möglich, außerdem hatte es im Fall Gmeiners auch keine Verurteilung gegeben. Was den Kinderdorf-Gründer angeht, sei er jedenfalls klar für eine Aberkennung, sagte Fellner auf APA-Anfrage: "Die Betroffenen haben die Geschehnisse im Rahmen des Opferschutzverfahrens plausibel dargelegt."
