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Karl-Heinz Grasser: Notoperation nach "lebensbedrohlichem Zustand"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dürfte in Haft einen medizinischen Notfall erlitten haben. Er befindet sich nun nach einer Notoperation auf dem Weg der Besserung.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befindet sich nach einer Notoperation auf dem Weg der Besserung.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befindet sich nach einer Notoperation auf dem Weg der Besserung.

Beim 56-jährigen Ex-Finanzminister, der in der Buwog-Affäre rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde und der seine Strafe derzeit in der Justizanstalt (JA) Innsbruck verbüßt, trat zu Beginn der Woche plötzlich ein gesundheitliches Problem auf, das rasches notfallmedizinisches Handeln erforderlich machte. Eine entsprechende Meldung wurde von Grassers Anwalt Manfred Ainedter auf SN-Anfrage bestätigt.

"Der Zustand war lebensbedrohlich", erklärte der Rechtsvertreter des früheren Finanzministers. Die zu Wochenbeginn durchgeführte Operation sei allerdings gut verlaufen, die Lebensgefahr sei gebannt. "Es geht ihm noch nicht sehr gut", stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest. Näheres wollte der Anwalt aus Respekt vor der Privatsphäre nicht sagen.

Fix ist, dass Grasser außerhalb der Justizanstalt behandelt wird, da in den Krankenrevieren der österreichischen Justizanstalten grundsätzlich keine Operationen durchgeführt werden. Auch bei der Innsbrucker Uniklinik und auch im Justizministerium gab es freilich keinerlei Auskünfte darüber, warum der inhaftierte ehemalige Finanzminister notoperiert werden musste. Laut SN-Informationen handelte es sich um ein plötzlich auftretendes medizinisches Problem. Es wurde auch betont, es habe sich keineswegs um eine Verletzung gehandelt und es sei auch kein weiterer Häftling beteiligt gewesen.


Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs seines Mandanten beantwortete Ainedter keine weiteren Fragen. Er appellierte an die Medien, die Privatsphäre Grassers und seiner Angehörigen zu wahren.