Beim Zwölfjährigen wurden keine Suchtmittel gefunden. Er gab aber an, von dem Mann Drogen gekauft und bereits konsumiert zu haben. In seiner Vernehmung bestritt der 29-Jährige den Verkauf von Suchtmitteln.
Aufgrund eines bestehenden Waffenverbots wurde der österreichische Staatsbürger nicht nur wegen Suchtmittelverkaufs, sondern auch nach dem Waffengesetz angezeigt. Der Zwölfjährige wurde ebenfalls angezeigt und der obsorgeberechtigten Stelle übergeben, da er als abgängig gemeldet worden war.
