Konkret betroffen sind in Niederösterreich laut dem Entwurf der Verordnung die Übergänge Angern-March/Zahorska Ves und Schloss Hof/Devinska Nová Ves sowie laut Verordnung des Landespolizeidirektors auch die Fußgänger- und Radfahrbrücke Marchegg im Bezirk Gänserndorf. Im Burgenland geschlossen werden folgende Übergänge: Andau/Jánossomorja, Andau/Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau), Baumgarten/Sopron, Deutsch Jahrndorf/Rajka, Deutschkreutz/Harka, Deutschkreutz/Nagycenk, Halbturn/Várbalog, Halbturn/Várbalog (Albertkazmerpuszta), Klostermarienberg/Olmod, Loipersbach - Ágfalva, Lutzmannsburg/Zsira, Lutzmannsburg (Rebberg) - Zsira, Lutzmannsburg (Therme) - Zsira, Neckenmarkt - Harka, Nickelsdorf - Rajka, Nikitsch - Sopronkövesd, Nikitsch/Zsira, Ritzing (Helenenschacht), Sopron (Brennbergbánya), Schattendorf/Ágfalva, Sieggraben (Herrentisch)/Sopron (Görbehalomtelep), Wallern/Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern). Das Innenministerium stellte in Zusammenhang mit der Grenze bei Nickelsdorf gegenüber der APA klar, dass der große Grenzübergang dort Richtung Hegyeshalom weiterhin offen bleibe.
Landespolizeidirektionen setzten Maßnahmen um
Die Landespolizeidirektionen seien dabei für die Sicherung und Kontrollen der Grenzübergänge zuständig. "Geschlossene Grenzübergänge stellen im Gegensatz zu Grenzkontrollen an geöffneten Übergängen eine weniger personalintensive Maßnahme dar und werden in unterschiedlicher Stärke und Intensität durchgeführt", teilte das Ministerium mit. Die Schließung könne je nach Übergang mithilfe von technischen Sperren oder durch Beamtinnen und Beamte vonstatten gehen, hieß es. Die Schließung der kleinen Grenzübergänge bleibt vorläufig bis zum Ablauf des 20. Mai in Kraft.

