"Ich bekenne mich zur Anklage vollinhaltlich schuldig. Warum ich das getan habe, kann ich nicht sagen. Ich war betrunken. Es tut mir sehr leid, dass ich über die Familie der Opfers so großes Leid gebracht habe. Ich möchte keine Fragen mehr beantworten." - Das ist alles, was der 27-jährige Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht gegenüber dem Geschworenensenat zu der fürchterlichen Bluttat sagte, die er am 1. Februar gegen ein Uhr Früh in Salzburg-Lehen verübt hatte.
Konkret lastete Staatsanwalt Leon Atris Karisch dem sechs Mal wegen Gewaltdelikten vorbestraften Somalier die Verbrechen des Mordes und des Mordversuchs an. Nach seiner Festnahme hatte der Angeklagte bei Vernehmungen auch noch zwei Justizwachebeamte attackiert.
Im Hauptvorwurf hatte der Angeklagte damals im Bereich der Schießstattstraße nahe dem Lehener Park einen 34-jährigen Landsmann mit insgesamt fünf Stichen mit einem Küchenmesser in den Kopf, in den linken Brustkorb und in den Rücken vorsätzlich getötet.
Angeklagter jagte mit dem Messer auch weiterem Landsmann nach
Des Weiteren hatte der 27-Jährige - er war erst Anfang Jänner aus seiner bislang letzten Haftstrafe entlassen worden - damals auch noch einen weiteren, 28-jährigen Somalier töten wollen. Letztgenannter, so Staatsanwalt Karisch im Prozess, habe den Angeklagten damals angeschrien, als dieser gerade auf den 34-Jährigen einstach: "Der 28-Jährige wollte den Angeklagten davon abbringen, weiter auf den anderen Somalier einzustechen. Tatsächlich ließ der Angeklagte daraufhin vom bereits von ihm niedergestochenen Opfer ab. Und jagte dann dem anderen mit dem Messer nach." Weil er ihn aber nicht habe einholen können, ging der Angeklagte laut Staatsanwalt dann wieder zu dem auf dem Boden liegenden 34-Jährigen zurück: "Er versetzte diesem dann noch einen finalen Stich in den Rücken, wobei der Griff des Messers abbrach. Und die Klinge im Rücken des Opfers stecken blieb", so der Staatsanwalt.
Angeklagter war offenbar erheblich betrunken, aber zurechnungsfähig
Vor dem Gewaltausbruch des Angeklagten hatten sich mehrere somalische Männer in einer Wohnung in Lehen getroffen. Es wurde Alkohol getrunken. Gegen 23 Uhr stieß der Angeklagte dazu - den Zeugen zufolge war er sehr laut und wütend. Einer der Wohnungsinhaber holte daraufhin den 28-jährigen Landsmann aus einem Lokal, damit dieser helfe, alle Männer aus der Wohnung zu bekommen.
Fakt ist: Alle Beteiligten trafen dann im Bereich der Schießstattstraße wieder zusammen. "Dort zückte der Angeklagte plötzlich das von ihm mitgeführte Messer mit 20 Zentimetern Klingenlänge und verfolgte sofort den weglaufenden 34-jährigen Landsmann, um auf ihn einzustechen", schilderte Ankläger Karisch.
Der angeklagte Somalier kam 2015 nach Österreich und war zwischenzeitlich nach Frankreich geflüchtet. Gegen ein über ihn verhängtes Aufenthaltsverbot in Österreich hatte er Beschwerde eingelegt.
Angeklagter zur Gutachterin: "Habe Blut gerochen"
Der Angeklagte war zur Tatzeit wohl betrunken, aber laut einem neuropsychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig. Wie Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter im Prozess darlegte, habe der Angeklagte gewusst, was er tue: "Er war in der Lage, sein Unrecht einzusehen." Ob der 27-Jährige zur Tatzeit unter Drogen stand, hat sich laut Wörgötter nicht nachweisen lassen.
Die Gutachterin betonte zudem, dass der Angeklagte dazu neige, sich nicht an Regeln und Gesetze zu halten und hochemotional zu reagieren.
Der Staatsanwalt sagte, "dass die Angaben des Angeklagten zur Tat im Vorverfahren vage" gewesen seien. Vor der Polizei sagte der Somalier, dass er das von ihm getötete Opfer seit 2015 oder 2016 kenne. Warum er ihn getötet habe, wisse der 27-Jährige nicht, so Karisch.
Gutachterin: Beim Angeklagten liegt keine psychiatrische Erkrankung vor
Im Rahmen seiner Untersuchung bei der Neuropsychiaterin gab der Angeklagte an, dass er die Wohnung allein verlassen habe. Auf der Straße habe er dann das Opfer gesehen und "Blut gerochen". Dazu die Sachverständige Gabriele Wörgötter: "Mit seiner Aussage des Blutriechens wird deutlich, dass bei dem Angeklagten damals eine enorme, ja unheimliche Wut vorhanden war." Dies erkläre auch die massive Wucht der von ihm ausgeführten Messerstiche.
Die Gutachterin hielt überdies fest, dass beim Angeklagten - parallel zu einer Gefängnisstrafe - die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nicht vorliegen würden. Der 27-Jährige leide an keiner relevanten psychiatrischen Erkrankung, eine Unterbringung könne daher nicht empfohlen werden.
Verteidiger Moritz Knauseder von der Rechtsanwaltskanzlei Jelinek hielt sich in seinem Eröffnungsvortrag kurz: "Der Angeklagte bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Es tut ihm unfassbar leid, was er da getan hat."
Die Frage nach dem Motiv für die grauenhafte Tat blieb unbeantwortet. Er könne sich nur noch an den frühen Nachmittag vor der Tat erinnern, da habe er Alkohol konsumiert. "Nach den Taten fehlt mir fünf Tage die Erinnerung", meinte der 27-Jährige.
Gerichtsmediziner: "Stiche alle mit erheblicher, teils maximaler Wucht"
Für Erschütterung sorgten dann die Ausführungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Harald Meyer. Sämtliche fünf Stiche seien vom Angeklagten "mit erheblicher, teils maximaler Wucht" geführt worden: "Jede einzelne Stichverletzung war entweder sofort oder mit einer gewissen Verzögerung tödlich", so Meyer. So habe etwa der erste Stich den Schädelknochen des 34-jährigen Opfers durchdrungen, der Stich in den Brustkorb wiederum den Herzbeutel und die Aorta durchtrennt.
Das 34-jährige Mordopfer hatte zahlreiche Kinder. Die hinterbliebene Lebensgefährtin des Opfers und die vier leiblichen Kinder, die sie mit dem Opfer hatte, werden von Rechtsanwalt Stefan Rieder vertreten. Er begehrt für die Hinterbliebenen je 40.000 Euro Schmerzensgeld (Trauer- und Schockschaden).
Das noch nicht rechtskräftige Urteil: lebenslange Haft
Am frühen Mittwochabend erkannten die Geschworenen den 27-Jährigen anklagekonform für schuldig. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Schwurgerichts (Vorsitz: Richter Markus Hanl): Lebenslange Haft.



