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Nach tödlichem Deckeneinsturz Strafantrag fertig

Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen zu dem tödlichen Gewölbeeinsturz in Schärding hat die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis einen Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gestellt. Beschuldigt werden sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer. Die zwei zu Tode gekommenen Arbeiter sollen wegen ihres Asylstatus nicht arbeitsberechtigt gewesen sein, auch Sorgfaltspflichten seien verletzt worden, wie die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung am Donnerstag mitteilte.

Strafantrag gegen Bauherr und Unternehmen fertig
Strafantrag gegen Bauherr und Unternehmen fertig

Bei Bau- und Sanierungsarbeiten im Keller eines Hauses im Stadtzentrum stürzten am 3. September 2024 zwei Deckenelemente aus Beton ein und verschütteten die beiden Bauarbeiter, die dabei tödlich verletzt wurden. Aufgrund der Einsturzgefahr musste die Feuerwehr aus den Nachbarhäusern zum Unglücksort vordringen. Auch für die Ermittler war der Zugang lange Zeit erschwert.

Beide Arbeiter seien nicht für die Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet gewesen, hieß es. Außerdem hätte für die sie als Asylwerber ein Beschäftigungsverbot gegolten. Der angeklagte Bauherr sowie der Bauunternehmer hätten es auch versäumt, qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen und Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.