Es waren hektische Zeiten: Im Sommer und Herbst vergangenen Jahres war Österreich mit einer Serie von Bombendrohungen konfrontiert. Schulen und Einkaufszentren mussten evakuiert werden, Zugverbindungen eingestellt werden, weil Bahnhöfe nicht mehr genutzt werden konnten. Nach langwierigen Ermittlungen eruierte die Polizei einen Schweizer, der für etliche dieser Drohungen verantwortlich gewesen sein soll. Es gab einen Europäischen Haftbefehl. Allerdings: Die Schweiz weigerte sich, ihren Staatsbürger auszuliefern. Nun wurde bekannt, dass diesem Mann in der Eidgenossenschaft der Prozess gemacht worden war. Ende September wurde er am Kreisgericht See-Gaster im Kanton St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Allerdings dürfte der Mann nicht für alle Bombendrohungen, die in Österreich Aufsehen erregten, verantwortlich sein.
Inzwischen gehen die Ermittler, aber auch die Staatsanwaltschaft in Linz, die das Verfahren führt, davon aus, dass für einen Teil der Drohungen Täterinnen und Täter aus Deutschland verantwortlich waren. Entsprechende Rechtshilfeansuchen wurden bereits an mehrere Behörden, darunter auch das Bundeskriminalamt, gesandt.
Es sind aber nicht die einzigen Bombendrohungen, derentwegen die Polizei ermittelte. Solche Delikte ziehen auch immer wieder Nachahmungstäter an. Betroffen waren damals vor allem auch Schulen. Was viele Täterinnen und Täter aber übersehen, ist, dass solche Drohungen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden sie ausgeforscht, drohen ihnen laut dem Paragrafen 107 des österreichischen Strafgesetzbuchs bis zu drei Jahre Haft. Wobei die Strafe noch deutlich höher ausfallen kann, wenn ein großer Personenkreis durch die Drohung in Angst und Furcht versetzt wird. Strafbar ist es auch, eine falsche Warnung an die Polizei zu richten. Dies wäre dann die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Dies kann bis zu sechs Monate Haft nach sich ziehen.
Ebenso müssen die Täter im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung damit rechnen, die Kosten für die unnötigen Einsätze begleichen zu müssen. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines 15-Jährigen, der dieses Jahr nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, weil er Bombendrohungen gegen drei Schulen per E-Mail verschickt hatte. Die Polizei forschte ihn über seine IP-Adresse aus. Für den Polizeieinsatz bei der Durchsuchung der Schulen wurden ihm 2652 Euro als Kostenersatz vorgeschrieben.
Viele Bombendrohungen dürften auch auf TikTok-Challenges zurückzuführen sein. Dabei provozieren Jugendliche Polizeieinsätze, um dadurch öffentliche Aufmerksamkeit zu erhaschen. Jugendliche bezeichnen diese Vorgangsweise auch als „Swatting“.