Der neue Fall betrifft einen Geflügelbetrieb mit rund 700 Gänsen - das Ministerium sprach von rund 800 - in Steyr, wie das Land Oberösterreich in einer Aussendung mitteilte. Etliche Tiere seien bereits verendet, das restliche Geflügel werde auf Anordnung des Magistrats getötet. Der betroffene Betrieb liege nahe an der Enns, wo in den vergangenen Wochen vereinzelt verendete Wildvögel positiv auf das Virus getestet worden waren. Der erste bestätigte Fall betraf eine Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025.
Rund um den Betrieb in Steyr wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern, hieß es in der Aussendung. Das bedeutet u.a. Stallpflicht, eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen.
Ganz Österreich "Gebiet mit erhöhtem Risiko"
Seit 3. November ist das gesamte österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" definiert. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden. Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung wurden "unverzüglich umfassende Bekämpfungsmaßnahmen" eingeleitet, so das Gesundheitsministerium. Der betroffene Geflügelbestand wird demnach gekeult. Rund um einen betroffenen Betrieb werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und risikobasierte Kontrollen aller Geflügelhaltungen gestartet. Zusätzlich gelten erhöhte Vorgaben zu Biosicherheit und Stallhygiene.
Schutzzone (Drei-Kilometer-Radius):
In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt. In der Schutzzone gelten: folgende Vorgaben:
Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius):
Im angrenzenden Bereich bis zehn Kilometer werden geflügelhaltende Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Kontrollen erfolgen gemäß einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
Unabhängig vom aktuellen Ausbruch gelten österreichweit in Gebieten mit erhöhtem Risiko verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:
(S E R V I C E - Nähere Infos zur aviären Influenza und Sicherheitsmaßnahmen unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html und https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe)
(Quelle: APA)

