So hat sich heute die Zahl der Todesopfer auf ein Sechstel reduziert, während sich im gleichen Zeitraum der Fahrzeugbestand verdreifacht hat. "Bei der ersten Prüfung ist der überwiegende Teil durchgefallen", erinnerte sich Rudolf Brauch, Leiter Technische Schulung und Standards beim ÖAMTC. "Knapp 3.000 Unfalltote im Straßenverkehr gab es im Jahr vor der Einführung des Pickerls. Der technische Zustand vieler Autos war katastrophal, viele Reparaturen wurden selbstständig durchgeführt. "Ich erinnere mich an einen Fall, in dem die Bodenplatte des Autos kein Metall hatte, sondern mit einem Holzbrettl versehen war, darauf war der Sitz montiert", sagte Fuchs.
Das Pickerl zeigte Wirkung, die Zahl der Verkehrstoten sank, im Vorjahr starben insgesamt 531 Personen auf Österreichs Straßen. Seit dem Einzug der Elektronik (ABS, elektronische Einspritzung) ins Auto ab Mitte der 80er-Jahre wurde auch die §57a-Begutachtung immer wieder den technischen Entwicklungen angepasst.
In Österreich müssen Techniker laut Gesetz mindestens im Drei-Jahresrhythmus eine Weiterbildung über rechtliche und technische Neuerungen absolvieren. Beim ÖAMTC erfolgt die Auseinandersetzung mit den Neuerungen sogar im Drei-Monatsrhythmus.
Fürs "Pickerl" gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten beispielsweise für Oldtimer. Der ÖAMTC zeigte sich prinzipiell mit dem System zufrieden. Dass beim zweiten Termin eine neuerliche Komplett-Überprüfung der Kfz notwendig ist, "war in der Vergangenheit okay, kann aber überdacht werden", sagte Brauch.