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2.650 Fälle von Fahrerflucht im Vorjahr in Österreich

Im Jahr 2024 flüchteten bei 2.594 Unfällen mit Personenschaden (UPS) insgesamt 2.650 Menschen unerlaubt von der Unfallstelle. Bei diesen Unfällen wurden 2.923 Personen verletzt, sieben starben. Den Bundesländer-Vergleich führt Wien mit 787 UPS mit Fahrerflucht an, gefolgt von Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360), die wenigsten Fälle gab es im Burgenland (42), berichtete die ÖAMTC-Unfallforschung am Mittwoch unter Berufung auf Zahlen der Statistik Austria.

Anstieg von fast zwölf Prozent in sieben Jahren
Anstieg von fast zwölf Prozent in sieben Jahren

Betrachte man die Zahlen der vergangenen sieben Jahre (2018 bis 2024), so lasse sich österreichweit eine deutliche Zunahme von 11,9 Prozent an Fahrerflucht-Delikten bei Unfällen mit Personenschaden feststellen (2018: 2.318 Fälle; 2024: 2.594 Fälle), hieß es weiter. "Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik nicht erfasst. Dramatischer sind aber Unfälle, bei denen Verletzte im Stich gelassen werden - das darf nicht sein", forderte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger mehr Zivilcourage ein. Seidenberger erinnerte daran, dass es bei Unfällen mit Verletzten die Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt, sowohl als Unfallbeteiligter wie auch als Mitfahrender. Zumindest das Absetzen eines Notrufs sei zumutbar".

Den Hauptanteil an Geflüchteten bezüglich der Fortbewegungsart stellten mit 59 Prozent Pkw-Lenker dar, am Fahrrad waren es neun Prozent, es folgen E-Scooter (sechs Prozent). Sie müssen je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Im-Stich-Lassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, je nach Schwere der Verletzung. Der ÖAMTC erinnerte daran, dass auch Park- oder Blechschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden sind. Wer das nicht tut und mittels Zeugen, Kamerabildern oder Aufrufen der Exekutive ausgeforscht wird, riskiert härtere Konsequenzen als im Fall einer sofortigen Kontaktaufnahme mit den Behörden.