Inhaltlich geht es bei dem Prozess um das von Herausgeber und Ex-Politiker Peter Pilz bei der Zack Media verlegte Buch rund um das Ableben von Ex-Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek (Titel: "Der Tod des Sektionschefs"). Takacs und andere sehen sich durch das Buch des Ex-Parlamentariers verleumdet und wollen die Einziehung desselben.
Vorwurf der Verleumdung gegen Pilz
In dem von Takacs gezeichneten Antrag wird beklagt, Pilz bzw. die Zack Media GmbH würden Takacs in dem Buch ein gerichtlich strafbares Verhalten unterstellen. Er verlangt daher die Einziehung (§33 Mediengesetz) und Urteilsveröffentlichung (§34) und klagt auf Entschädigung wegen §6 Mediengesetz (wegen übler Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung).
Ausgeführt wird von Takacs, im Buch von Pilz werde die These vertreten, dass Pilnacek "im Oktober 2023 ermordet worden wäre, was von den Behörden verschleiert würde". "Als Teil dieser unlauteren behördlichen Vorgänge identifiziert die Antragsgegnerin u.a. mich", so Takacs. Auch stößt er sich daran, dass Pilz geschrieben habe, es hätte sich um ihn "früh eine türkise Polizeikette geschlossen", weil er "zum einen Medien über den Tod des Christian Pilnacek informiert und zum anderen die ermittelten Beamten 'gewarnt' hätte".
Nur kurze Zeugenbefragung am Dienstag
Der für den Dienstag als Zeuge geladene niederösterreichische Chefinspektor Hannes Fellner fehlte krankheitsbedingt. Auch die ehemalige Lebensgefährtin Pilnaceks ließ sich entschuldigen, sie weilt derzeit auf Urlaub.
Die Befragung der verbliebenen Zeugen gestaltete sich zügig. Den Auftakt machte der Anwalt von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Otto Dietrich. Dieser sagte auf die Frage des Richters, er habe am Tag von Pilnaceks Tod (20. Oktober 2023) von ebendiesem aus Medienkreisen erfahren, mittels Handy-Kurznachricht.
Geladen worden war der Kurz-Anwalt, weil die Frage erörtert werden sollte, wie Kurz damals an die Information von Pilnaceks Tod und dessen mutmaßlichen Suizid gekommen war. Denn der Ex-Kanzler hatte selbst am gleichen Tag am Rande eines Prozesses gegen ihn erklärt, dass Pilnacek verstorben war. Die Nachricht auf seinem Handy habe gelautet: "Pilnacek angeblich tot, Suizid", sagte Dietrich nun aus. "Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht mehr." Er habe damals Kurz gleich vor Ort diese Informationen mitgeteilt. Bei diesem Punkt verwies Pilz auf Aussagen des Journalisten Gernot Rohrhofer, der im April 2025 in einem Interview erklärt hatte, Kurz hätte "natürlich Kontakte" und diese spielen lassen und er hätte den "Ermittlungsstand de facto bekommen".
Landespolizeidirektor Popp befragt: Smartwatch im Mittelpunkt
Auch Niederösterreichs Landespolizeidirektor Franz Popp, der im heurigen März das Vorgehen der Beamten bei den Ermittlungen verteidigt hatte und der neben Takacs und Kriminalamtschef Stefan Pfandler ebenfalls zu den Antragstellern gegen Zack Media zählt, sagte aus.
Eine zentrale Frage des Verhandlungstages war, warum die Ermittler das Handy Pilnaceks nicht ausgewertet hatten, die Smartwatch des verstorbenen Spitzenbeamten hingegen schon. "Da müssen Sie die Ermittler fragen", sagte Popp zum Richter. Er habe von niemandem - weder seitens der Politik noch von sonst jemandem - Weisungen bezüglich des Handys erhalten, betonte Popp. "Das sind die Experten und Expertinnen vor Ort, die haben die gesamte Situation so beurteilt, eingeschätzt. Wenn es dort keinen Grund gibt, dann gibt es keinen Grund, das Handy sicherzustellen." Da damals von keinem Fremdverschulden auszugehen war, wäre eine Sicherstellung Amtsmissbrauch gewesen, meinte Popp.
Pilz zeigte sich verwundert, warum dann die Sicherstellung der Smartwatch keinen Amtsmissbrauch darstellte und verwies auch auf Widersprüche zwischen dem durch den niederösterreichischen Chefinspektor Fellner am 8. Jänner 2024 erstellten Abschlussbericht des Landeskriminalamtes und des IT-Berichts der Staatsanwaltschaft Krems. Fellner habe erklärt, die "Auswertung der auf der Smartwatch vorhandenen Daten ergab keine für das gegenständliche Ermittlungsverfahren relevanten Daten, insbesondere gibt es keine Einträge hinsichtlich GPS-Standorten und Health-Data", heißt es in dem auch der APA vorliegenden Bericht.
Im IT-Bericht der Staatsanwaltschaft Krems heißt es hingegen, es werde angemerkt, "dass offenbar viele Daten in Datenbanken vorhanden sind, welche dazu dienen können, die letzten Stunden des Mag. Pilnacek genauer zu erörtern. Insbesondere die Datenbank (...) enthält u.a. offensichtlich Herz-, Handgelenksbewegungs- und Sonstige-Events, welche möglicherweise genauere Schlüsse zulassen können."
Weitere Verhandlungstermine im Oktober
Die Verhandlung geht nun Mitte Oktober mit weiteren Zeugenladungen weiter. Am 20. Oktober soll unter anderem die Ladung von Fellner nachgeholt werden, weitere Termine sind für den 21. und 23. Oktober angesetzt, bei letzterem soll auch Pilnaceks ehemalige Lebensgefährtin aussagen.