Aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) werden Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung finanziert. Gespeist wird er aus Ausgleichszahlungen jener Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen, sowie aus gesetzlich vorgegebenen Mitteln des Bundes und Geldern des Europäischen Sozialfonds. Die Vorgängerregierung habe in den Krisenjahren der Corona-Pandemie und Teuerung zusätzliche Mittel aus dem Bundesbudget fließen lassen, ohne die langfristige Finanzierung sicherzustellen, kritisiert das Sozialministerium. Daraus ergebe sich ab dem Jahr 2026 eine Finanzierungslücke von 100 Mio. Euro.
Durch die zusätzlich aus dem Bundesbudget bereitgestellten Mittel (2026: 65 Mio., 2027: 45 Mio., 2028: 25 Mio., 2029:15 Mio.) seien für die laufende Legislaturperiode insgesamt 706 Mio. Euro aus allgemeinen Budgetmitteln für den ATF vorgesehen. Damit würde in Zukunft wieder Planungssicherheit für Trägerorganisationen, Betriebe und Betroffene gewährleistet und der langfristige Ausbau zentraler Unterstützungsangebote gesichert, so das Ministerium.