Wöginger wird von der anklagenden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Bestimmungstäter geführt. Die Mitangeklagten sollen den Kandidaten - einen ÖVP-Bürgermeister - "aus parteipolitischen Erwägungen an die erste Stelle gereiht haben, obwohl dieser im Vergleich zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern weniger geeignet gewesen sein soll", so die Anklage. Ereignet haben soll sich die mutmaßliche Intervention im Jahr 2017, als Wöginger bereits Abgeordneter im Nationalrat war. Alle drei Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - bestreiten die Vorwürfe.
Kurz vor Prozessstart kam es laut einem "Kurier"-Bericht zu einer überraschenden Wende: Die mitangeklagten Beamten haben demnach am Montag beim Landesgericht jeweils eine sogenannte "Verantwortungsübernahme" eingereicht, bestätigte laut "Kurier" ein Sprecher. Darin werde knapp erklärt, dass die beiden Beamten "Verantwortung übernehmen" für das ihnen zur Last gelegte Verhalten. Inwieweit sich die Verantwortungsübernahme auf Wöginger auswirken wird, war vorerst unklar.