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Psychisch kranke Helferin: "Personal wird auf Herz und Nieren geprüft"

Eine psychisch kranke Kindergartenassistentin soll ihren Sohn getötet haben. Dürfen Gesundheitsdaten vom Arbeitgeber abgefragt werden? Und wie können Kindergartenträger den Schutz der Kleinkinder sicherstellen?

Kleinkinder bedürfen des besonderen Schutzes. Andererseits dürfen die Kindergartenträger bei der Einstellung von Bediensteten weder Gesundheitsdaten noch sonst Informationen des höchstpersönlichen Lebensbereiches abfragen.
Kleinkinder bedürfen des besonderen Schutzes. Andererseits dürfen die Kindergartenträger bei der Einstellung von Bediensteten weder Gesundheitsdaten noch sonst Informationen des höchstpersönlichen Lebensbereiches abfragen.

Eine 29-jährige Kindergartenassistentin steht im Verdacht, am vergangenen Sonntag ihren vierjährigen Sohn in Wien-Favoriten erstochen zu haben. Die Frau wird derzeit auf der geschlossenen Psychiatrie behandelt, sie soll an einer psychischen Erkrankung leiden und deshalb bereits vor der Bluttat in ...